Drucksache - 0693/XVIII  

 
 
Betreff: Konzept für eine öffentliche Zwischennutzung des Tempelhofer Feldes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
09.07.2008 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung (offen)     
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
10.06.2009 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag
BeschlEmpf.
BE mit Änderung durch die BVV
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Konzept für eine öffentliche Zwischennutzung des Tempelhofer Feldes – die  BVV ersucht das Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen,

1. dass vor Öffnung des Tempelhofer Feldes für die Bevölkerung ein durch die Senatsverwaltung, in Abstimmung mit den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Neukölln, klar strukturiertes Nutzungskonzept für die Übergangszeit festgelegt wird,

 

2. dass zusätzliche Aufgaben die für den Bezirk anfallen nur mit zusätzlichem Geld und Personal von der Senatsverwaltung erledigt werden können.

 

- Schlussbericht -

 

Mit Beschluss des Senats von Berlin vom 6.12.2007 ist die Fläche des Tempelhofer Feldes als Gebiet von gesamtstädtischer Bedeutung festgelegt worden. Daraus folgt die federführende Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in planerischer Hinsicht.

Mit Schreiben vom 22.09.2008 hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung II, gewandt und sich für die im o. g. Beschluss genannten Ziele eingesetzt sowie um den Eintritt in einen Dialog gebeten.

Mit Schreiben vom 22.10.2008 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt: “Wir haben begonnen an dem Nutzungskonzept zu arbeiten, das auch Überlegungen zu Zwischennutzungen beinhaltet. Nur unter Mitwirkung der Bezirke werden wir die Konzeptionen weiter entwickeln können.”

Um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, wurde von SenStadt eine Steuerungsrunde mit der Senatsbaudirektorin und den Bezirksstadträten der Anrainerbezirke und ein Jour Fix auf fachlicher Ebene vorgeschlagen.

Hierbei wird der gegenseitige Informationsaustausch über den Stand der weiteren Bearbeitung der Nachnutzung des Flughafens Tempelhof gewährleistet. Folgende Gesprächtermine auf Fachebene haben bereits stattgefunden: 1. 13.11.2008, 2. 15.01.2009. Der nächste Termin findet am 26.2.2009 statt.

Aus dem Jour Fix heraus wurde von SenStadt der Vorschlag unterbreitet, für Teilflächen des Tempelhofer Feldes einen “Tag der offenen Tür” am 13.5.2009 (Jahrestag der Luftbrücke) anzubieten.

Ein Nutzungskonzept für die Übergangszeit ist bislang noch nicht abgestimmt worden. Die Steuerungsrunde ist bisher noch nicht zusammengetroffen.

 

Zu 2.

Über einen finanziellen Ausgleich der Bezirke wurden noch keine Regelungen mit SenStadt verhandelt, da sich beim derzeitigen Sachstand der Planungen noch kein Personal- oder Sachmittelbedarf konkretisieren lässt und bisher für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg keine Kosten entstanden sind.

Sofern zusätzliche Aufgaben auf dem Tempelhofer Feld dem Bezirk zugeordnet werden, wird der Bezirk entsprechende Personal- bzw. Sachmittel geltend machen.

 

 
 

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