Drucksache - 0679/XVIII
Das
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat den Beschluss der BVV vom 21.
Mai 2008 mit Schreiben vom 28. Mai 2008 an die zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zu dem von der BVV gefassten Beschluss
folgendes mitgeteilt: “Nach
der Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1974 wurden auf der
Basis schalltechnischer Berechnungen für das seinerzeit vorhandene gesamte
Autobahnnetz des Landes Berlin in den 70er/80er Jahren Lärmsanierungsmaßnahmen
durchgeführt, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten vorrangig mittels
Lärmschutzwänden und dort wo dies aus technischen, städtebaulichen oder
wirtschaftlichen Gründen nicht möglich war mittels passiver
Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern etc). Eine
im Jahr 2000 durchgeführte großflächige Fahrbahnsanierung mittels
Dünnschichtbelag im Kalteinbau betraf den Bereich zwischen AS Alboinstraße und
AS Gradestraße und kann ebenfalls als eine aktive Schallschutzmaßnahme gewertet
werden, da es sich hierbei um den Einbau eines geräuschmindernden
Fahrbahnbelags handelt, der ca. 2 bis 5 dB(A) Lärmminderung erzielt. Trotz
der beschriebenen Sanierungsmaßnahmen, die zumindest hinsichtlich eines
schallmindernden Fahrbahnbelags auch künftig bei den “lärmkritischen
Bereichen” ergänzt werden, müssen sich alle Beteiligten (Anwohner und
Straßenbaulastträger) darüber im Klaren sein, dass der besonderen Lärmquelle,
die durch den Verkehr solch höchstbelasteter Straßen ausgeht, nur unzureichend
begegnet werden kann. Dem in den letzten Jahren immer wieder geäußerten
verständlichen Wunsch der Anwohner nach zusätzlichem Schallschutz konnte von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Auftragsverwaltung des Bundes auf
der Basis der Bundesimmissionsschutzrichtlinien bislang nicht entsprochen
werden. Mit
dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 20/2006 des Bundesministeriums für Verkehr
und Stadtentwicklung vom 04.08.2006 wurde vom Bund die Möglichkeit geschaffen,
Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnen durchzuführen und diese vom
Bund auch bezahlt zu bekommen. Auch wenn dieses Rundschreiben vorrangig auf
aktiven Schallschutz abzielt, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an
den Berliner Autobahnen zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen prüfen und
ggf. durchführen, wo aktiver Schallschutz nicht möglich ist. Auch für den
Bereich der BAB A 100 in Tempelhof-Schöneberg ist eine Neuberechnung der
Lärmsituation mit den aktuellen Verkehrszahlen in Vorbereitung. Mit Ergebnissen
rechne ich zum Ende dieses Jahres, so dass im Anschluss daran eine sachliche
Auswertung auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen kann. Zur
Problematik der lärmmindernden Fahrbahnbeläge muss festgestellt werden, dass
der im Beschluss der BVV erwähnte “Drainageasphalt” –
offenporiger Asphalt (OPA) genannt – wegen der gravierenden technischen
Nachteile (erheblich kürzere Standzeiten, hoher Reinigungsaufwand zur
Beibehaltung der schallmindernden Wirkung, Risiken beim Winterdienst etc) für
den Einbau auf den bestehenden BAB nicht geeignet ist. Bei einer notwendigen
Erneuerung von Fahrbahndecken wird aber, wo immer das möglich ist, der Einbau
anderer lärmmindernder feinkörniger Beläge vorgesehen.” |
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