Drucksache - 0506/XVIII  

 
 
Betreff: Neuordnung der Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2007 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. z. Beschlussfassung

Ab 10

 

Ab 10.01.2008 werden die bisherigen Schiedsamtsbezirke 3 und 4 zum neuen Schiedsamtsbezirk 3 zusammengelegt. Die folgenden Schiedsamtbezirke 5 und 6 werden künftig Schiedsamtsbezirk 4 und 5.

 

Begründung:

 

Zum 9.1.2008 scheidet die bisherige Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Tempelhof-Schöneberg 4 - Herr Karl-Heinz Beneke aus.

 

Die Anzahl der Schlichtungsverfahren ist seit Jahren rückläufig (maximal ca. 5 Verfahren pro Schiedsamtsbezirk im Jahr).

 

Die bisherigen Schiedsamtsbezirke 3 und 4 liegen direkt benachbart im Süden des Bezirks, so dass sich durch die Zusammenlegung keine Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Die Grenzen der anderen Schiedsamtsbezirke bleiben unverändert

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Einsparung in Höhe von 705,84 € jährlich (Amtsraumentschädigung für 12 Monate und Nebenkosten)

 
 

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