Drucksache - 0489/XVIII
In
Abstimmung mit der Polizeidirektion 4 Zentrale Aufgaben/Verkehrsdienst sind
nach Überprüfung der verkehrlichen Situation im Bereich der Egestorffstraße die
Aufhebung des Gehwegparkens mit 4 Rädern auf der Ostseite der Egestorffstraße
erforderlich, um den Fahrbahnquerschnitt zu reduzieren. Unter
Berücksichtigung der zu verbleibenden Rettungsgasse von mindestens 3 Metern
wird ein habseitiges Gehwegparken angeordnet. Weitere
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aus verkehrlicher Sicht hierbei nicht
erforderlich. |
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