Drucksache - 0443/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2007 folgenden Beschluss: “Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu
entwickeln, wie die Ansiedlung eines Groß-Gebrauchtwagenhandels an der
Blohmstraße verhindert werden kann. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen ·
das
angrenzende Wohngebiet ·
das
angrenzende Naturschutzgebiet ·
die
Belastbarkeit der Straße” Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme
mit: Die planungsrechtliche Prüfung des beantragten Autoplatzes
hat ergeben, dass durch das Vorhaben Störungen hervorgerufen werden, die der
Umgebung nicht zuzumuten sind. Das Vorhaben wurde daher mit Bescheid vom
29.2.2008 versagt. Dagegen wurde 20.3.2008 Widerspruch eingelegt, ohne diesen
zu begründen. Nach mehrfacher Aufforderung, eine Begründung nachzureichen, der
nicht nachgekommen wurde, wurde der Widerspruch am 4.7.2008 an die gem. § 68
Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für Berlin zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung abgegeben. Diese hat mit Bescheid vom 8.12.2008 den
Widerspruch zurückgewiesen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt am 5.2.2008 die
Aufstellung des Bebauungsplanes 7-33 beschlossen mit der Absicht, die Fläche
(Grundstücke Blohmstr. 35 sowie 37/61) als allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Nach mehreren Gesprächen mit dem Eigentümer der Fläche, der versichert hat,
zukünftig nur noch nach vorheriger Absprache mit dem Bezirksamt die bestehenden
Hallen neu zu vermieten und keine gewerblichen Neubauten zu planen, sowie nach
erneuter Prüfung des baulichen Zustandes der Hallen geht das Bezirksamt jedoch
nunmehr davon aus, dass die bestehenden Hallen auf unbestimmte Zeit weiterhin
gewerblich genutzt werden, erwogen wird daher die Festsetzung dieses Bereiches
als eingeschränktes Gewerbegebiet. Bezogen auf die Freiflächen steht das Bezirksamt mit dem
Eigentümer in Kontakt, um die Rahmenbedingungen und ein städtebauliches Konzept
für eine Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes abzuklären. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen. |
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