Drucksache - 0443/XVIII  

 
 
Betreff: Kein Groß-Gebrauchtwagenhandel in Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2007 folgenden Beschluss:

 

“Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu entwickeln, wie die Ansiedlung eines Groß-Gebrauchtwagenhandels an der Blohmstraße verhindert werden kann.

Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen

·        das angrenzende Wohngebiet

·        das angrenzende Naturschutzgebiet

·        die Belastbarkeit der Straße”

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die planungsrechtliche Prüfung des beantragten Autoplatzes hat ergeben, dass durch das Vorhaben Störungen hervorgerufen werden, die der Umgebung nicht zuzumuten sind. Das Vorhaben wurde daher mit Bescheid vom 29.2.2008 versagt.

Dagegen wurde 20.3.2008 Widerspruch eingelegt, ohne diesen zu begründen. Nach mehrfacher Aufforderung, eine Begründung nachzureichen, der nicht nachgekommen wurde, wurde der Widerspruch am 4.7.2008 an die gem. § 68 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für Berlin zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgegeben. Diese hat mit Bescheid vom 8.12.2008 den Widerspruch zurückgewiesen.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt am 5.2.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-33 beschlossen mit der Absicht, die Fläche (Grundstücke Blohmstr. 35 sowie 37/61) als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Nach mehreren Gesprächen mit dem Eigentümer der Fläche, der versichert hat, zukünftig nur noch nach vorheriger Absprache mit dem Bezirksamt die bestehenden Hallen neu zu vermieten und keine gewerblichen Neubauten zu planen, sowie nach erneuter Prüfung des baulichen Zustandes der Hallen geht das Bezirksamt jedoch nunmehr davon aus, dass die bestehenden Hallen auf unbestimmte Zeit weiterhin gewerblich genutzt werden, erwogen wird daher die Festsetzung dieses Bereiches als eingeschränktes Gewerbegebiet.

Bezogen auf die Freiflächen steht das Bezirksamt mit dem Eigentümer in Kontakt, um die Rahmenbedingungen und ein städtebauliches Konzept für eine Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes abzuklären.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 
 

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