Drucksache - 0415/XVIII  

 
 
Betreff: Konversion des Flugfelds Tempelhof im Team gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme 24.02.10

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0415/XVIII) vom 17.10.2007 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, betrifft : Konversion des Flugfelds Tempelhof im Team gestalten - Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet ihren Willen, die Aufgaben der Gemeinde bei der Bauleitplanung für die Flächen und Gebäude des Flughafens Tempelhof verantwortungsbewusst wahrzunehmen und empfiehlt dem Senat von Berlin, auf die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gemäß Senatsbeschluss vom 11. September 2007 im Widerspruch zur Stellungnahme des Rates der Bürgermeister zu verzichten und damit die formale Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung bei den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln zu belassen. Die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die vorbereitende Bauleitplanung und alle planerischen Aspekte von gesamtstädtischer Bedeutung  bleiben davon weiterhin unberührt.

 

 

- Schlussbericht -

 

Der Bezirk hat in Gesprächen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung darauf hingewirkt, dass die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung aufgehoben werden sollte. Leider konnte der Bezirk sich nicht durchsetzen. Deshalb ist kürzlich nochmals schriftlich die Position der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen worden.

Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich die Haltung des Senats ändern wird. Sollte sich wider Erwarten eine Änderung ergeben, wird die Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich unterrichtet.

 

 
 

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