Drucksache - 0415/XVIII
des
Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV
(Drucks. Nr. 0415/XVIII) vom 17.10.2007 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen, betrifft : Konversion des Flugfelds Tempelhof im Team gestalten
- Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet ihren Willen, die Aufgaben der
Gemeinde bei der Bauleitplanung für die Flächen und Gebäude des Flughafens
Tempelhof verantwortungsbewusst wahrzunehmen und empfiehlt dem Senat von
Berlin, auf die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung
gemäß Senatsbeschluss vom 11. September 2007 im Widerspruch zur Stellungnahme
des Rates der Bürgermeister zu verzichten und damit die formale Zuständigkeit
für die verbindliche Bauleitplanung bei den Bezirken Tempelhof-Schöneberg,
Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln zu belassen. Die Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die vorbereitende Bauleitplanung und
alle planerischen Aspekte von gesamtstädtischer Bedeutung bleiben davon weiterhin unberührt. - Schlussbericht - Der Bezirk
hat in Gesprächen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der für Stadtentwicklung
zuständigen Senatsverwaltung darauf hingewirkt, dass die Feststellung der
außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung aufgehoben werden sollte. Leider
konnte der Bezirk sich nicht durchsetzen. Deshalb ist kürzlich nochmals
schriftlich die Position der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen worden. Es ist
jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich die Haltung des Senats ändern wird.
Sollte sich wider Erwarten eine Änderung ergeben, wird die
Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich unterrichtet. |
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