Drucksache - 0353/XVIII
Wir fragen das Bezirksamt: Kann das Bezirksamt die
Einhaltung folgender ab 01.01.2008 in Berlin geltender Vorschriften durch das
bezirkliche Ordnungsamt zusätzlich zu den bisher schon bestehenden Aufgaben
kontrollieren: 1. Plakette bzw. Ausnahmegenehmigung von
Fahrzeugen die in die Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings fahren? 2. Rauchverbot in Gaststätten insbesondere
in den Abend- und Nachstunden und an den Wochenenden? 3. Sind für die zusätzlichen
Kontrollaufgaben personelle Verstärkungen des Ordnungsamts erforderlich? 4. Wenn ja, wie viele Stellen wurden bzw.
werden dazu neu beantragt und zu
Lasten welcher Haushaltstitel werden diese personellen Verstärkungen gehen? 5. Wird es im Rahmen einer
Prioritätensetzung ggf. eine neue Gewichtung bei den dem Ordnungsamt
obliegenden Kontrollaufgaben ab
01.01.2008 geben und wenn ja, wie wird diese zukünftig aussehen? |
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