Drucksache - 0348/XVIII
Das Bezirksamt bittet, das vorgelegte Abwägungsergebnis der erneuten frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Zu den Änderungen des geplanten Vorhaben wurden die betroffenen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 14.12. 2006 wurden den Behörden und Trägern öffentlicher Belange folgende Änderungen mitgeteilt: ”Aufgrund der Feststellung, dass die inneren Erschließung des Vorhabengrundstücks nicht den Anforderungen des Lieferverkehres entsprach, wurde diese geringfügig überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde, in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, die Grundstückanbindung optimiert. Entsprechend den tatsächlichen Anforderungen des Lieferverkehrs ist ein Fahrzeug von einer Länge bis zu 18m anzunehmen. Die Rangierradien und Schleppkurven sind entsprechend anzupassen. Damit ist ein höherer Flächenverbrauch für Zufahrt und Anlieferzone erforderlich. Die Anzahl der Stellplätze hat sich in diesem Zusammenhang von 78 auf 73 verringert. Unter Beibehaltung der festzusetzenden BGF von 1.200m² erhöht sich die rechnerische GRZ auf 0,75. Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für die östlich und südlich des Plangebietes bestehenden Wohngebiete gerecht zu werden sieht die überarbeitete Planung nun eine zweite Lärmschutzwand an der östlichen Grundstücksgrenze vor. Begründet ist diese Maßnahme durch die Verwendung von Doppelknochenpflaster für Stellplatz- und Fahrflächen sowie dem Heranrücken des Rangierbereiches des Lieferverkehrs an die östliche Grundstücksgrenze. Mit der zusätzlichen Lärmschutzwand an der Ostseite des Grundstücks wird der Schalleintrag an den Emissionsstandorten auf das für ein Allgemeines Wohngebiet zulässige Maß von tags max. 55 dB (A) eingeschränkt. In der Nacht ruht der Betrieb. Aus Immissionsschutzgründen wird die textliche Festsetzung 2 wie folgt geändert: ”Auf der Fläche ABCDEFA ist eine 3m hohe Lärmschutzwand mit einem Schalldämm-Maß (RW,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens 25 dB zu errichten und auf der den Stellplätzen zugewandten Seite zu begrünen. Begründet durch die Planungsänderung wurde eine neue Bestandsbewertung vorgenommen und eine neue Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erarbeitet, welche mit dem zuständigen Fachbereich Natur abgestimmt wurde. Im Ergebnis der Überarbeitung werden folgende, Ausgleichsregelungen und Festsetzungen getroffen: · Die geeigneten Dachflächen sind zu begrünen (TF4). · Die Lärmschutzwände sind zu begrünen, um auch vom Grundstück ausgehende Staubentwicklung zu binden (TF 2). · Insgesamt sind 26 Bäume heimischer Art bei Abgang von insgesamt 11 Bäumen (nur 8 davon fallen unter die Regelungen der BaumschVO) anzupflanzen. Auf den festzusetzenden Flächen zur Anpflanzung sind darüber hinaus auf 960m² Strauchpflanzungen und auf 190m² Pflanzungen mit Bodendeckern vorgesehen, welche dauerhaft zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen sind (vgl. TF 3). Nach wie vor kann der bilanzierte Gesamteingriff nicht auf dem Grundstück ausgeglichen werden. Es verbleibt nunmehr ein Defizit von 42.778,52 € welches im geschützten Landschaftsbestandteil Birkenhaag entsprechend den Regelungen des Durchführungsvertrages auszugleichen ist.” Von den 9 angeschriebenen Behörden haben 8 für die
verbindliche Bauleitplanung relevante Stellungnahmen abgegeben, die mit der
jeweiligen Entscheidung des Amtes Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der
Anlage 1 zu entnehmen sind. Insgesamt soll an den Planungszielen festgehalten
werden. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.
Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.
Juli 2006 (GVBl. S. 819) |
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