Drucksache - 0147/XVIII  

 
 
Betreff: Kindergeburtstage in bezirklichen Einrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 12.02.07
Antrag mit Änderung
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache für die einzelnen Bereiche der Abt. Schule, Bildung und Kultur folgendes mit:

 

Schulbereich

 

Da es sich bei dem in Frage kommenden Personenkreis vorwiegend um Schulkinder handelt und diese bereits überwiegend an Ganztagsschulen das Schulgebäude nutzen, dürfte ein tatsächlicher Bedarf für die entgeltpflichtige Vermietung von Schulräumlichkeiten für Kindergeburtstage eher gering zu bewerten sein. Sollte dies dennoch der Fall sein, kann dies jedoch bereits jetzt im Rahmen der Schulraumvergabe, unter Beachtung der Dienstzeit der Schulhausmeister, erfolgen.

 

In der Jugendverkehrsschule können Kinder im Alter zwischen 6 bis 12 Jahren ihre “Geburtstagsfeier” mit Freunden und Gästen auf dem Gelände oder im Unterrichtsraum feiern.

 

Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung

 

Fachbereich 1 – Volkshochschule:

 

Fehlanzeige

 

Fachbereich 2 – Musikschule:

 

Die Räumlichkeiten der Musikschule sind eher nicht für Kindergeburtstage geeignet. Bislang lagen auch keine Anfragen vor.

 

 

 

Fachbereich 3 – Museen und Archiv:

 

Im Jugend-Museum Schöneberg werden seit Jahren Kindergeburtstage gegen Entgelt angeboten. Das ca. 3stündige Programm umfasst eine Führung durch eine Ausstellung nach Wahl und ein theater- bzw. museumspädagogisches Begleitprogramm. Die entsprechenden Einnahmen im Titel 26101 korrespondieren mit dem Ausgabetitel 52306 und kommen dem Ankaufsetat des Museums zugute.

 

Fachbereich 4 – Dezentrale Kulturarbeit:

 

Fehlanzeige

 

Fachbereich 5 – Kunstamt:

 

Fehlanzeige

 

Fachbereich 6 – Seniorenbetreuung:

 

Die Nutzung der Räumlichkeiten in den Seniorenfreizeitstätten erfolgt durch die Altenpflegekräfte und den Senioren von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Den Senioren wird hier die Möglichkeit geboten, sich mit anderen Menschen zu unterhalten, Kontakte zu knüpfen oder aber auch ihren Hobbys z.B. beim Kartenspielen oder Handwerken nachzugehen.

Danach regelt die Vergabe- und Entgeltordnung vom 06.07.1998 die Nutzung der Seniorenfreizeitstätten außerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr. Die insgesamt 8 Seniorenfreizeitstätten werden von ca. 70 verschiedenen Organisationen, Gruppen, Verbänden und Vereinen gegen Entgelt sowie unentgeltlich gem. Nr. 7 Abs. 2 der Vergabe- und Entgeltordnung genutzt.

 

Durch die überaus große Auslastung ist aufgrund der Räumlichkeiten ein Parallelbetrieb leider nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kindern tagsüber die Seniorenfreizeitstätten zu zeigen, so dass sie diese näher kennen lernen können.

 

Stadtbibliotheken

 

Die Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg bewertet den Vorschlag, in den Bibliothekseinrichtungen Kindergeburtstage auszurichten, vor dem Hintergrund ihrer seit vielen Jahren erfolgreich ausgebauten Programmarbeit für Kinder. Diese umfasst neben einem breiten Spektrum an Medien auch spezielle Angebote zur Leseförderung und Förderung von Medien- und Informationskompetenz für Kinder. 2006 hat die Bibliothek 1.470 Führungen für Kindergruppen und Schulklassen durchgeführt, über die insgesamt 24.400 Kinder betreut wurden. Bei diesen multimedial angelegten Führungen, für die jahrgangsweise ausgearbeitete Konzepte vorliegen, wird den Kindern und Schülerinnen und Schülern vermittelt, wie man Bibliotheken benutzt, wie man sich Informationen beschafft und wie man sie bewertet und benutzt. Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek regelmäßige Vorlesenachmittage, spezielle Kurse z.B. zur Internetnutzung, Hausaufgabenhilfen, Lesungen und Theateraufführungen an. Sehr erfolgreich laufen auch große Leseaktionen wie “Fußballfieber 2006” oder “Lesen im Park”. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 30.700 Kinder außerhalb des regulären Ausleihbetriebes solche Angebote der Bibliothek zur Leseförderung wahrgenommen.

 

In diesem Rahmen eines gezielt und strukturiert ausgebauten Angebots für Kinder ist die zusätzliche Veranstaltung von Kindergeburtstagen, die mit Catering und einem speziellen Programmangebot verbunden sein müsste, nur schwer einzupassen. Vormittags, also i.d.R. vor den Öffnungszeiten, sind die Bibliothekseinrichtungen durch Kita- und Klassenführungen weitgehend ausgebucht; hier gibt es bereits mehr Terminanfragen als abgedeckt werden können. Für Kindergeburtstage ist dies zudem ein wenig attraktiver Zeitraum. Während der Öffnungszeiten der Bibliotheken ist die Durchführung von Kindergeburtstagen nicht möglich, da sie abgeschlossene Räumlichkeiten voraussetzen, um eine Beeinträchtigung des normalen Publikumsverkehrs auszuschließen. Separate Räume für Veranstaltungen sind in den bezirklichen Bibliothekseinrichtungen jedoch nirgendwo vorhanden.

 

Insofern wäre es möglich, dass Kinder im Rahmen von Kindergeburtstagen an regulären Veranstaltungen der Stadtbibliothek teilnehmen oder, sofern sich hierfür Termine finden lassen, eine vormittägliche Bibliothekseinführung erhalten. Ein besonderes und entsprechend beworbenes Angebot “Durchführung von Kindergeburtstagen” ist im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen jedoch nicht realisierbar. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass entsprechende Angebote in den Bibliotheken in Lichtenberg und Mitte wieder eingestellt werden mussten.

 

Die Bibliotheksarbeit für Kinder ist einer der Hauptarbeitsschwerpunkte der Stadtbibliothek. Im Bildungs- und Kulturentwicklungsplan des Bezirks hat sie das Ziel formuliert, die Zahl der Teilnehmer an Gruppenführungen für Schulen und Kitas und die Zahl der erfassten Schulklassen allgemeinbildender Schulen bis 2010 um weitere 10 Prozent zu steigern. In dieser gezielten Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sieht die Stadtbibliothek letztlich ein in Qualität und Breite wirksameres Mittel für eine nachhaltig erfolgreiche Bibliotheksarbeit im Interesse der Lese- und Informationskompetenz von Kindern.

 

Bereich der Abt. Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement

hier: Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Grundsätzlich gilt für die Jugendfreizeitstätten, dass Räume für Angebote der Jugendarbeit und ggf. für andere Jugendhilfebedarfe unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Grundlage ist, dass die Einrichtungen mit ihren pädagogischen Angeboten einen offenen Charakter haben und damit die Räumlichkeiten von allen Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden Zielgruppen genutzt werden können und sollen.

In den kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitheimen des Bezirksamtes werden daher keine Räumlichkeiten für private Veranstaltungen vermietet.

 

Die Möglichkeit der Durchführung eines Kindergeburtstages als unentgeltliches Angebot (mit oder ohne personelle Betreuung) ist in einigen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen unter bestimmten Bedingungen Praxis. Die häufigsten Voraussetzungen dafür sind, wenn Stammbesucher/innen ihren Geburtstag mit den anderen Besucher/innen der Einrichtung zusammen feiern möchten oder dies von den Mitarbeitern/innen im offenen Betrieb als pädagogisches Angebot integriert werden kann. Damit sind dann auch keine anderen Besucher/innen ausgeschlossen. In beiden Fällen müssen daher jedoch die räumlichen und personellen Voraussetzungen vorhanden sein.

 

Eine Nachfrage nach preiswerten oder entgeltfreien Räumen für das Feiern privater Kindergeburtstage ist partiell vorhanden. Einzelne freie Träger der Jugendhilfe stellen in Ergänzung zu den Schließzeiten der Freizeiteinrichtung oder aber in ihren anderen nachbarschaftlich ausgerichteten Einrichtungsstandorten Räume gegen Entgelt zur Verfügung.

 

 
 

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