Drucksache - 0147/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache für die einzelnen Bereiche der Abt.
Schule, Bildung und Kultur folgendes mit: Schulbereich Da
es sich bei dem in Frage kommenden Personenkreis vorwiegend um Schulkinder
handelt und diese bereits überwiegend an Ganztagsschulen das Schulgebäude
nutzen, dürfte ein tatsächlicher Bedarf für die entgeltpflichtige Vermietung
von Schulräumlichkeiten für Kindergeburtstage eher gering zu bewerten sein.
Sollte dies dennoch der Fall sein, kann dies jedoch bereits jetzt im Rahmen der
Schulraumvergabe, unter Beachtung der Dienstzeit der Schulhausmeister,
erfolgen. In
der Jugendverkehrsschule können Kinder im Alter zwischen 6 bis 12 Jahren ihre
“Geburtstagsfeier” mit Freunden und Gästen auf dem Gelände oder im
Unterrichtsraum feiern. Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung Fachbereich
1 – Volkshochschule: Fehlanzeige Fachbereich
2 – Musikschule: Die
Räumlichkeiten der Musikschule sind eher nicht für Kindergeburtstage geeignet.
Bislang lagen auch keine Anfragen vor. Fachbereich
3 – Museen und Archiv: Im
Jugend-Museum Schöneberg werden seit Jahren Kindergeburtstage gegen Entgelt
angeboten. Das ca. 3stündige Programm umfasst eine Führung durch eine
Ausstellung nach Wahl und ein theater- bzw. museumspädagogisches
Begleitprogramm. Die entsprechenden Einnahmen im Titel 26101 korrespondieren
mit dem Ausgabetitel 52306 und kommen dem Ankaufsetat des Museums zugute. Fachbereich
4 – Dezentrale Kulturarbeit: Fehlanzeige Fachbereich
5 – Kunstamt: Fehlanzeige Fachbereich
6 – Seniorenbetreuung: Die
Nutzung der Räumlichkeiten in den Seniorenfreizeitstätten erfolgt durch die
Altenpflegekräfte und den Senioren von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00
Uhr bis 17.30 Uhr. Den Senioren wird hier die Möglichkeit geboten, sich mit
anderen Menschen zu unterhalten, Kontakte zu knüpfen oder aber auch ihren
Hobbys z.B. beim Kartenspielen oder Handwerken nachzugehen. Danach
regelt die Vergabe- und Entgeltordnung vom 06.07.1998 die Nutzung der
Seniorenfreizeitstätten außerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag von
18.30 Uhr bis 22.00 Uhr. Die insgesamt 8 Seniorenfreizeitstätten werden von ca.
70 verschiedenen Organisationen, Gruppen, Verbänden und Vereinen gegen Entgelt
sowie unentgeltlich gem. Nr. 7 Abs. 2 der Vergabe- und Entgeltordnung genutzt. Durch
die überaus große Auslastung ist aufgrund der Räumlichkeiten ein
Parallelbetrieb leider nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den
Kindern tagsüber die Seniorenfreizeitstätten zu zeigen, so dass sie diese näher
kennen lernen können. Stadtbibliotheken Die
Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg bewertet den Vorschlag, in den
Bibliothekseinrichtungen Kindergeburtstage auszurichten, vor dem Hintergrund
ihrer seit vielen Jahren erfolgreich ausgebauten Programmarbeit für Kinder.
Diese umfasst neben einem breiten Spektrum an Medien auch spezielle Angebote
zur Leseförderung und Förderung von Medien- und Informationskompetenz für
Kinder. 2006 hat die Bibliothek 1.470 Führungen für Kindergruppen und
Schulklassen durchgeführt, über die insgesamt 24.400 Kinder betreut wurden. Bei
diesen multimedial angelegten Führungen, für die jahrgangsweise ausgearbeitete
Konzepte vorliegen, wird den Kindern und Schülerinnen und Schülern vermittelt,
wie man Bibliotheken benutzt, wie man sich Informationen beschafft und wie man
sie bewertet und benutzt. Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek regelmäßige
Vorlesenachmittage, spezielle Kurse z.B. zur Internetnutzung,
Hausaufgabenhilfen, Lesungen und Theateraufführungen an. Sehr erfolgreich
laufen auch große Leseaktionen wie “Fußballfieber 2006” oder
“Lesen im Park”. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 30.700 Kinder außerhalb
des regulären Ausleihbetriebes solche Angebote der Bibliothek zur
Leseförderung wahrgenommen. In
diesem Rahmen eines gezielt und strukturiert ausgebauten Angebots für Kinder
ist die zusätzliche Veranstaltung von Kindergeburtstagen, die mit Catering und
einem speziellen Programmangebot verbunden sein müsste, nur schwer einzupassen.
Vormittags, also i.d.R. vor den Öffnungszeiten, sind die Bibliothekseinrichtungen
durch Kita- und Klassenführungen weitgehend ausgebucht; hier gibt es bereits
mehr Terminanfragen als abgedeckt werden können. Für Kindergeburtstage ist dies
zudem ein wenig attraktiver Zeitraum. Während der Öffnungszeiten der
Bibliotheken ist die Durchführung von Kindergeburtstagen nicht möglich, da sie
abgeschlossene Räumlichkeiten voraussetzen, um eine Beeinträchtigung des
normalen Publikumsverkehrs auszuschließen. Separate Räume für Veranstaltungen
sind in den bezirklichen Bibliothekseinrichtungen jedoch nirgendwo vorhanden. Insofern
wäre es möglich, dass Kinder im Rahmen von Kindergeburtstagen an regulären
Veranstaltungen der Stadtbibliothek teilnehmen oder, sofern sich hierfür
Termine finden lassen, eine vormittägliche Bibliothekseinführung erhalten. Ein
besonderes und entsprechend beworbenes Angebot “Durchführung von
Kindergeburtstagen” ist im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen jedoch
nicht realisierbar. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass entsprechende
Angebote in den Bibliotheken in Lichtenberg und Mitte wieder eingestellt werden
mussten. Die
Bibliotheksarbeit für Kinder ist einer der Hauptarbeitsschwerpunkte der
Stadtbibliothek. Im Bildungs- und Kulturentwicklungsplan des Bezirks hat sie
das Ziel formuliert, die Zahl der Teilnehmer an Gruppenführungen für Schulen
und Kitas und die Zahl der erfassten Schulklassen allgemeinbildender Schulen
bis 2010 um weitere 10 Prozent zu steigern. In dieser gezielten Zusammenarbeit
mit Schulen und Kitas sieht die Stadtbibliothek letztlich ein in Qualität und
Breite wirksameres Mittel für eine nachhaltig erfolgreiche Bibliotheksarbeit im
Interesse der Lese- und Informationskompetenz von Kindern. Bereich der Abt. Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement hier: Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Grundsätzlich
gilt für die Jugendfreizeitstätten, dass Räume für Angebote der Jugendarbeit
und ggf. für andere Jugendhilfebedarfe unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden. Eine weitere Grundlage ist, dass die Einrichtungen mit ihren
pädagogischen Angeboten einen offenen Charakter haben und damit die
Räumlichkeiten von allen Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden
Zielgruppen genutzt werden können und sollen. In
den kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitheimen des Bezirksamtes werden daher
keine Räumlichkeiten für private Veranstaltungen vermietet. Die
Möglichkeit der Durchführung eines Kindergeburtstages als unentgeltliches
Angebot (mit oder ohne personelle Betreuung) ist in einigen Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen unter bestimmten Bedingungen Praxis. Die häufigsten
Voraussetzungen dafür sind, wenn Stammbesucher/innen ihren Geburtstag mit den
anderen Besucher/innen der Einrichtung zusammen feiern möchten oder dies von
den Mitarbeitern/innen im offenen Betrieb als pädagogisches Angebot integriert
werden kann. Damit sind dann auch keine anderen Besucher/innen ausgeschlossen.
In beiden Fällen müssen daher jedoch die räumlichen und personellen
Voraussetzungen vorhanden sein. Eine
Nachfrage nach preiswerten oder entgeltfreien Räumen für das Feiern privater
Kindergeburtstage ist partiell vorhanden. Einzelne freie Träger der Jugendhilfe
stellen in Ergänzung zu den Schließzeiten der Freizeiteinrichtung oder aber in
ihren anderen nachbarschaftlich ausgerichteten Einrichtungsstandorten Räume
gegen Entgelt zur Verfügung. |
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