Drucksache - 0100/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Existenz des Hundeauslaufgebietes am Tempelhofer
Weg in der Internetpräsenz des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sowie auch in
Printerzeugnissen wie im “Wegweiser durch den Bezirk
Tempelhof-Schöneberg” darzustellen. Begründung: Die
Existenz des Hundeauslaufgebietes am Tempelhofer Weg ist Hundehaltern bekannt
zu machen. Hierfür ist die Darstellung im Internetauftritt des Bezirks
ebenso geeignet wie in den
Printerzeugnissen des Bezirks. |
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