Drucksache - 1885/XVII  

 
 
Betreff: Barrierenabbau im Kulturhaus Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Weingartner, Albert
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP vom 11.09.06

Die Bezirksverordnteenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen umfassenden Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan zum Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Kulturhaus Schöneberg zu erstellen. Dieser soll insbesondere umfassen:

 

·           Die Schaffung von Behindertenparkplätzen, entweder im Bereich der Kyffhäuser Straße

            oder im Hof des Kulturhauses

·           Die umfassende Ausschilderung von Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behin-

            derungen zu den Einrichtungen des Kulturhauses, insbesondere im Eingangsbereich und

            zu den sanitären Einrichtungen

·           Die Schaffung von DIN-gemäßen Rampen zur besseren Erreichbarkeit des Theaters in

            der Remise für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä.

·           Die zumindest provisorische Einrichtung eines Treppenlifts zur Erreichbarkeit der Ein-

            richtungen im Hochparterre für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä.

·           Die Fortführung der Planung für einen Aufzug, der die Erreichbarkeit der Kulturein-

            richtungen im gesamten Gebäude für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen u.ä. ermöglicht

·           Barrierenabbau an den umliegenden Straßenkreuzungen, insbesondere an der Kreu-

            zung Kyffhäuser Straße/ Hohenstaufenstraße

 

Begründung

Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können am Geschehen im Kulturhaus Schöneberg derzeit im Wesentlichen nicht teilhaben. An den nächstgelegenen Straßenkreuzungen wird Rollstühlen und Kinderwagen die Erreichbarkeit des Gebäudes durch Sperrgitter und extrem eng stehende Poller erschwert. Behindertenparkplätze ohne Anwohnerausweis existieren im erreichbaren Umfeld nicht. Der – im übrigen oftmals durch parkende Kfz ordnungswidrig versperrte – Eingangsbereich lässt jeden Hinweis vermissen, dass Menschen mit Behinderungen in diesem Gebäude möglicher Weise willkommen sein könnten. Selbst wer als Mensch mit eingeschränkter Mobilität das Gebäude erreicht hat, kann lediglich das in der Remise gelegene Theater unter Umständen aus eigener Kraft über eine selbstgebastelte, aber nicht DIN-gemäße Rampe erreichen. Sämtliche Kultureinrichtungen im Haupthaus bleiben für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen o.ä. derzeit unerreichbar, von den sanitären Einrichtungen ganz zu schweigen.

Der Barrierenabbau im Kulturhaus ist insofern eine umfangreiche Aufgabe. Zahlreiche Maßnahmen sind jedoch bei gutem Willen schnell, unbürokratisch und kostengünstig zu erledigen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben genau wie alle anderen ein Recht auf Teilhabe an den öffentlichen Leistungen des kulturellen Lebens. Der Bezirk ist hier in der Pflicht, ihnen den Zugang zu dieser Teilhabe zu ermöglichen.

 
 

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