Drucksache - 1706/XVII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XI-B 1 vom 06.12.1995 mit Deckblatt vom 30.09.2005 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung für das Gebiet zwischen Eresburgstraße, Ortsteilgrenze, Alboinplatz, Eythstraße, Bessemerstraße sowie die Grundstücke Bessemerstraße 2/36, 38/42 tlw., mit Ausnahme der Grundstücke Alboinplatz 17-18, Eythstraße 2/10, Bessemerstraße 101/95 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschl.Empf.

Den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme entnehmen Sie der Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt. 5 der TO vom 28.02.2006 vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 06.12.1995, mit Deckblatt vom 30.09.2005 nebst Begründung inklusive Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XI-B 1.

 
 

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