Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XI-101c vom 20.10.1976 mit den Deckblättern vom 05.12.1979, 11.07.1980, 25.10.1982, 19.12.1991 und der Zusammenzeichnung vom 15.12.2005 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf derRechtsverordnung für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Bülowstraße, Alvenslebenstraße, Kirchbachstraße, Goebenstraße, Steinmetzstraße und Alvenslebenstraße im Bezirk Tempelof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:
öffentlich
Ursprung
aktuell
Initiator:
Bezirksamt
Ausschuss für Stadtentwicklung
Rimmler, Peter
Drucksache-Art:
Vorlage zur Beschlussfassung
Dringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung
Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung entnehmen Sie bitte
beigefügter Anlage
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV beschließt den mit beiliegenden
Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – zu Pkt.9 der TO vom
28.02.2006 vorgelegten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Abwägung sowie
den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XI-101c vom
20.10.1976 mit den Deckblättern vom 05.12.1979, 11.07.1980, 25.10.1982,
19.12.1991 und der Zusammenzeichnung vom 15.12.2005 zu beschließen.