Drucksache - 1699/XVII  

 
 
Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:ÄnderungsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag - CDU - 06.03.06
MzK 09.05.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

 

“Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die Notwendigkeit von Verkehrsbeschränkungen -darunter fallen auch Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit- nach § 45 Abs. 1 StVO. Der Entscheidung liegt eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu Grunde. Eine Anordnung erfolgt nur, wenn für diese Beschränkung eine zwingende Notwendigkeit besteht.

 

Die Anpassungen der Lichtzeichenanlagen sind eine Folge der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde und daher im Nachgang vorzunehmen. Die Umsetzung der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde und die Anpassung der Lichtzeichenanlagen werden zeitlich aufeinander abgestimmt.”

 

 

 

 
 

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