Drucksache - 1687/XVII  

 
 
Betreff: Einrichtung einer weiteren bilingualen Klasse an der Rückert-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag - CDU - vom 06.03.06
Antrag CDU vom 15.03.2006
MzK
4. Version vom 13.02.2007
5. Version vom 07.03.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Bereits Anfang März 2006 hat sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin an den damaligen Senator für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Klaus Böger, gewandt, die ablehnende Entscheidung der Senatsschulverwaltung über die Einrichtung einer weiteren bilingualen Klasse an der Rückert-Schule zu überprüfen und ggf. rückgängig zu machen. Dabei wurde die Initiative des Rückert-Gymnasiums ausdrücklich seitens des Bezirksstadtrates für Schule, Bildung und Kultur begrüßt und die Einrichtung einer weiteren bilingualen Klasse Deutsch-Französisch nachhaltig unterstützt. Dieser Intention folgte diverser Schriftwechsel; letztmalig wurde seitens des Bezirksamtes mit Schreiben vom 29. November 2006 auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines zweiten Zuges im deutsch-französischen Bildungsgang ab Klassenstufe 5 an der Rückert-Schule hingewiesen und an den Antrag der Schule erinnert. Dabei wurde aus Sicht des Schulträgers nochmals darum gebeten, eine Genehmigung für einen zweiten bilingualen Zug deutsch-französisch im Sinne von § 5 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) zu erteilen.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2007 teilt Herr Staatssekretär Eckart R. Schlemm von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dazu folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Hapel,

 

für Ihr den Antrag der Rückert-Schule unterstützendes Schreiben danke ich Ihnen ebenso wie für die Übermittlung der Daten der Anmeldungen und Aufnahmen an der Schule durch Ihren Fachbereich Schulorganisation.

Nach Prüfung der Gesamtsituation muss ich Ihnen mitteilen, dass wir zu einer ande-ren Auffassung gelangt als Sie sie vertreten:

Die bestehenden Lerngruppen in Französisch 1. Fremdsprache an den Grundschulen der Region Tempelhof-Schöneberg wurden zu 50 % mit Sondergenehmigung unterfrequentiert ( im Durchschnitt 11 Schüler/innen) eingerichtet, so dass bei einer Abwanderung nach der 4. Klasse nur noch Restgruppen verbleiben würden und für in der Grundschule verbleibende Kinder die Beendigung ihres gewählten Bildungsgangs mindestens problematisch würde.

Darüber hinaus ist die Region mit zwei von berlinweit drei Schulen mit der besonderen Abschlussqualifikation des gleichzeitigen Erwerbs von Abitur und Baccalauréat sehr gut ausgestattet, so dass eine Ausweitung in der Region aus gesamtstädtischer Perspektive nicht zu vertreten ist.

Anhand der uns von Ihrem Fachbereich übermittelten Daten konnte festgestellt werden, dass ca. 50 % der “Zulieferer-Grundschulen” nicht als Schwerpunktschulen Französisch ausgewiesen sind und auch keine Lerngruppen mit Französisch 1. Fremdsprache führen, was für die Rückert-Schule als Zugangsvoraussetzung “in der Regel” festgelegt wurde. Darüber hinaus ist in den Klassenzusammensetzungen der ab Jahrgangsstufe 5 eingerichteten Lerngruppen eine statistische Auffälligkeit hinsichtlich des prozentualen Anteils von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache festzustellen, die nach unserer Auffassung eine Entmischung bedeutet, wie sie sicherlich auch von Ihnen nicht gewünscht werden kann.

Mit Schreiben vom 8.12.2006 wurde der Schulleitung mitgeteilt, dass dem Antrag der Schule aus o.g. Gründen nicht stattgegeben werden kann. Für diese Entscheidung bitte ich um Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Eckart R. Schlemm

 

 

Diese Auffassung teilt der Schulträger nach wie vor nicht. Die Aufnahme in den ab Klassenstufe 5 beginnenden bilingualen Zügen, z.B. an der Rückert-Oberschule (Gymnasium), mit der Fremdsprache Französisch richtet sich aktuell nach § 5 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme-SbP) vom 23. März 2006. Hiernach werden bei einer notwendigen Kapazitätsbegrenzung (Diskrepanz zwischen Nachfrage und genehmigter Möglichkeit) vorrangig Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Bildungsgangempfehlung aufgenommen, die ihre in der Jahrgangsstufe 3 begonnene Fremdsprache (hier: Französisch) fortsetzen. Innerhalb dieser Schülergruppe richtet sich die Aufnahme u.a. nach der Notensumme aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht. Darüber hinaus wären (sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt) ggf. Kinder auch mit der ersten Fremdsprache Englisch zu berücksichtigen.

 

Die Sichtweise der zuständigen Senatsverwaltung, nur auf die Schülerzahl in den regionalen Lerngruppen der 1. Fremdsprache Französisch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Schwerpunktschulen Französisch) abzustellen, zielt am Sinn einer derartigen bilingualen Einrichtung vorbei. Bereits die gesonderten und speziellen Zugangsvoraussetzungen aus der AufnahmeVO-SbP, die eine Regelung neben der Rechtsgrundlage des § 56 Schulgesetz darstellen, deuten auf die gewünschte überregionale Bedeutung eines derartigen Bildungsganges weit über den Bezirk Tempelhof-Schöneberg hinaus hin. Dies wird auch durch die Anmeldesituation gespiegelt. Somit ist auch das Hilfsargument einer Entmischung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache wenig hilfreich. Der Zugang zu diesem Gymnasialzug ist vielmehr vom Leistungsgedanken, siehe Bildung der Notensumme, geprägt. Dies sollte jedoch für ein Gymnasium durchaus legitim sein.

 

Weiterhin wird seitens der Senatsverwaltung auf zwei von drei berlinweiten Schulen in der Tempelhof-Schöneberger Region mit einer entsprechenden Abschlussqualifikation (allgemeine deutsche Hochschulreife und französisches Baccalauréat) verwiesen. Eine von diesen Schulen, die Sophie-Scholl-Oberschule (Gesamtschule) ist jedoch nicht unmittelbar hinzuzurechnen. An dieser Schule sind je Jahrgang zwei Klassen (Deutsch / Französisch) ab Klassenstufe 7 für die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) vorgesehen und mit Schülern aus den entsprechenden SESB-Grundschulen nach der Klassenstufe 6 fest belegt. Ein Angebot bereits ab Klassenstufe 5 gibt es hier nicht.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird sich der Schulträger deshalb nochmals schriftlich an die Senatsschulverwaltung wenden, um evtl. dort doch noch ein Umdenken zu erwirken. Über das Ergebnis wird die Bezirksverordnetenversammlung über ihren Fachausschuss unterrichtet.

 

 

 

 
 

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