Drucksache - 1620/XVII
Das Bezirksamt
hat sich zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Mitte von Berlin, LUV Bauen -
Arbeitsgruppe Öffentliche Beleuchtung - gewandt und folgende Antwort erhalten: “Bei der Beleuchtungsanlage des Tunnels
handelt es sich um eine geregelte Anlage. Diese
regelt je nach Helligkeit der Umgebung (Tag, Nacht) die Anzahl der in Betrieb
befindlichen Anlagen. Diese
Regelung ist notwendig, da die Anpassungsfähigkeit des Auges (Adaption) eine
schnelle Umstellung von heller Umgebung auf dunkle Umgebung nicht zulässt. Am
27.06.2006 hat Nuon Stadtlicht mitgeteilt, dass die Störung der Anlage im
Rahmen der Gewährleistung beseitigt wird. Es entstehen keine zusätzlichen
Kosten. Nuon Stadtlicht ist zur unverzüglichen Fehlerbeseitigung aufgefordert
worden. Nach Rücksetzen
der Steuerung am 27.06.2006 wurde bei zweimaliger Kontrolle die einwandfreie
Funktion der Anlage festgestellt. Weitere Überprüfungen, unter anderem auch in den
Nachtstunden, sind veranlasst.” |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |