Drucksache - 1620/XVII  

 
 
Betreff: Beleuchtung Tunnel Boelckestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2006 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
28.02.2006 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BeschlE - Bau - vom 28.02.06
MZK 01.08.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an das Bezirksamt Mitte von Berlin, LUV

Bauen - Arbeitsgruppe Öffentliche Beleuchtung - gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

 “Bei der Beleuchtungsanlage des Tunnels handelt es sich um eine geregelte Anlage.

Diese regelt je nach Helligkeit der Umgebung (Tag, Nacht) die Anzahl der in Betrieb befindlichen Anlagen.

Diese Regelung ist notwendig, da die Anpassungsfähigkeit des Auges (Adaption) eine schnelle Umstellung von heller Umgebung auf dunkle Umgebung nicht zulässt. Am 27.06.2006 hat Nuon Stadtlicht mitgeteilt, dass die Störung der Anlage im Rahmen der Gewährleistung beseitigt wird. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nuon Stadtlicht ist zur unverzüglichen Fehlerbeseitigung aufgefordert worden.

Nach Rücksetzen der Steuerung am 27.06.2006 wurde bei zweimaliger Kontrolle die einwandfreie Funktion der Anlage festgestellt. Weitere Überprüfungen, unter anderem auch in

den Nachtstunden, sind veranlasst.”

 

 
 

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