Drucksache - 1618/XVII
Die untere
Straßenverkehrsbehörde hat mit der Dir 4 des Polizeipräsidenten in Berlin die
bestehende Parkverbotsregelung in der Culemeyerstraße überprüft. Dabei ist
festgestellt worden, dass die vorhandenen Verkehrszeichen dem Lieferverkehr dienen (Ladezone) und zeitlich
auf Mo-Fr. 6.00 Uhr-18.00 Uhr befristet sind. Ein Parken ist nach 18.00 Uhr
innerhalb der Woche und am Wochenende ganztägig zulässig. Die Entfernung dieser
Verkehrszeichen kann aus verkehrlicher Sicht nicht angeordnet werden. |
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