Drucksache - 1557/XVII  

 
 
Betreff: Mögliche Erweiterung des Schulhofs der Teltow Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
02.05.2006 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
04.07.2006 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP 06.12.2005
MzK BA vom 02.03.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Für die Gestaltung der Freifläche für die gebundenen Ganztagsgrundschule in der Feurigstraße 57 (Teltow-Grundschule) stehen dem Bezirk ca. 140.000 Euro aus dem Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB-Mittel) zur Verfügung. Hierfür hat die Schule gemeinsam mit Eltern, Lehrern und Schülern einen Entwurfsplan entwickelt, der das Flurstück 46 in der Ebersstraße 92 enthält. Der ohnehin sehr kleine Schulhof der Teltow-Grundschule könnte durch dieses direkt angrenzende Flurstück sinnvoll erweitert und ansprechend gestaltet werden.

 

Ein Kauf dieses Grundstückes ist aus den zur Verfügung stehenden IZBB-Mitteln leider nicht möglich, da diese Bundesmittel nicht für einen Grundstückserwerb oder für Pachtaufwendungen verwendet werden dürfen. Daraus ergibt sich, dass ohne den Erwerb dieses Grundstückes auch die Umsetzung der IZBB-Mittel für die Freifläche nicht möglich ist.

 

Zur Realisierung dieser Maßnahme wäre es zudem notwendig, dass der Gehweg in Richtung Bahnböschung verlagert wird und die Ebersstraße als Straße insgesamt aufgehoben wird. Gegebenenfalls ist bei der Straßenaufhebung der besondere Standort der Feuerwehr auf dem Nachbargrundstück zu beachten. Hierzu liegt eine grundsätzlich positive Stellungnahme der Abteilung Bauwesen – Fachbereich Tiefbau – vor.

 

Ferner wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Antrag auf Überprüfung gerichtet, inwieweit es möglich ist, für die Teltow-Grundschule, deren Kinder überwiegend aus dem Quartiersmanagement-Gebiet ”Schöneberger Norden” kommen, eine zusätzliche Freifläche von der Bahn AG zu erwerben. Dieses Anliegen wurde abschlägig beantwortet.

 

Parallel dazu hat die Teltow-Grundschule verschiedene Stiftungen und Institutionen um Spenden gebeten; eine positive Rückmeldung gab es bisher jedoch nicht.

 

Durch die Abteilung Familie, Jugend und Sport – Fachbereich Jugend – wurde zum 01.01.02006 das Flurstück 84 (Ebersstraße 89-91), das an das zu kaufende Grundstück angrenzt, aufgegeben und zum gleichen Zeitpunkt dessen Übertragung in das Finanzvermögen veranlasst. Aus dieser Konstellation ergibt sich die Möglichkeit eines Grundstückstausches, um im Ergebnis die benötigte Fläche für die Teltow-Grundschule zu erlangen. Mit dem Grundstückseigentümer des Flurstückes 46, der Deutschen Bahn, hat der Fachbereich Liegenschaften bereits Verhandlungen aufgenommen. Die notwendigen Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten werden im  März 2006 geführt werden. Über das Ergebnis wird zeitnah in den entsprechenden Ausschüssen berichtet.

 

 
 

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