Drucksache - 1552/XVII
Das
Bezirksamt bittet zur Kenntnis zu nehmen: Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat als zuständige Behörde wie folgt
Stellung genommen: 1.
Bezüglich
der Bitte nach einer Verdichtung der Luftgütemessstellen in Ihrem Bezirk ist
festzustellen, dass das von unserer Verwaltung betriebene Messnetz bereits
deutlich die in der 22. BImSchV festgelegten Anforderungen übertrifft. Dies
gilt für Berlin und in ähnlicher Weise auch für Ihren Bezirk, mit automatisch
kontinuierlich messenden Stationen ·
am
Schichauweg für die Erfassung der Hintergrundbelastung, ·
in
der Belziger Straße für die Erfassung der Immissionen in innerstädtischen
Wohngebieten, ·
mit
der zusätzlichen am Mariendorfer Damm neu in Betrieb gegangenen Messstelle für
NO2 für die verkehrsnahe Belastung ·
sowie
mit 2 Ruß-, Benzol- und NO2-Sammlern ebenfalls in Verkehrsnähe am
Tempelhofer Damm und in der Hauptstraße. Zusammen mit den
regelmäßig, zuletzt für den Luftreinhalteplan für alle Hauptverkehrsstraßen
durchgeführten Modellrechnungen für die verkehrsbedingte Immissionsbelastung
steht eine sehr gute Datenbasis zur Verfügung, mit deren Hilfe belastbare
Aussagen zur Exposition der Bevölkerung nach der 22. und 33. BimSchV sowie zur
Ursachenanalyse und der Quantifizierung der Beiträge einzelner Quellgruppen
möglich sind. Eine weitere Verdichtung des Messnetzes ist deshalb nicht
nötig und auch nicht vorgesehen. Zu der
Frage geeigneter Maßnahmen zur vorfristigen Einhaltung der NO2-Grenzwerte,
möchte ich Sie auf den Luftreinhalteplan verweisen. Ein gedrucktes Exemplar
senden wir Ihnen gerne
zu.
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