Drucksache - 1158/XVII  

 
 
Betreff: "Unter sieben Brücken hindurch musst Du geh'n"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr
  Kühne, Ralf
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004      überwiesen     
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
07.12.2004      ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.03.2005 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2005 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung
23.11.2004      vertagt     
25.01.2005 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
26.04.2005 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vertagt   
24.05.2005 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 04.10.2004
Beschl.-E. Bau 25.01.2005
Beschl.-E. Bau 25.05.2005

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der Bahn AG und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die historischen Brücken über die Yorckstraße zwischen Gleisdreieck und Flaschenhals, die nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt werden, nicht nur weiterhin im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesichert, sondern mit geeigneten baulichen Maßnahmen dauerhaft erhalten werden und als Fuß- und Radverkehrsverbindungen bzw. Vegetationsbrücken im Rahmen des Projekts “20 Grüne Wege für Berlin”, Route 05 (Nord-Süd-Weg) und als Verbindung zwischen den Grün- und Freiflächen auf dem Gleisdreieck (Kreuzberg) und dem Flaschenhals (Schöneberg) genutzt werden können.

 
 

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