Auszug - Engagierte Bürger unterstützen - Hundefreilauf ermöglichen
Beratungsbeiträge: BV Zander, Baldow, Zauner, Bleckmann,
Janke, Böltes, Olschewski und Dragowski Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung hält die
Darstellung (DS 1362/XVII – Mitteilung zur Kenntnisnahme) der
bauordnungsrechtlichen Bedenken nicht für sachgerecht. Die neue Bauordnung für
Berlin (ab 01.02.2006 in Kraft) lässt nach § 60 ff die verfahrensfreie
Errichtung von Mauern und Einfriedungen (Zaun) zu. Auch die
planungsrechtlichen Bedenken werden nicht mitgetragen, weil der neue B-Plan
Grünfläche vorsieht und dann mit einer Zweckbestimmung in “Hundeauslaufgebiet”
umgesetzt werden könnte. Die Bezirksverordnetenversammlung hält an
ihrem Beschluss vom 14.12.2005 fest und fordert das Bezirksamt weiterhin auf,
diesen Beschluss umzusetzen. |
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