Auszug - Benennung des Vorplatzes West am neuen Bahnhof Südkreuz in Hildegard-Knef-Platz - der BVV vom 18.01.2006
Herr Dr. Embacher erklärt die Gründe
für den Antrag seiner Fraktion. Da Hildegard Knef jedoch noch keine 5
Jahre tot ist, muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Laut BzStR Lawrentz wird eine solche
Ausnahmegenehmigung nicht erteilt. Er erklärt, dass der Vorplatz der Deutschen
Bahn gehört und diese für die Benennung zuständig ist. Herr Lawrentz schlägt vor, den Antrag
umzuformulieren. Der Antrag wird vertagt. |
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