Auszug - Seniorenmitwirkungsgesetz im Land Berlin
BV Schworck beantragt die Überweisung
an den Ausschuss für Soziales. BV Cohrs spricht gegen die
Überweisung. Der Überweisungsantrag wird abgelehnt. Einstimmiger Beschluss: Dem
Bezirksamt wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen im Land Berlin dafür
einzusetzen, dass an dem Seniorenmitwirkungsgesetz der gesetzgebende Prozess
ohne weiteren Zeitverzug fortgesetzt wird. |
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