Auszug - "Biotopflächenfaktor" - hierzu ein Bericht des Bezirksamtes über die Umsetzung in der Praxis , Umgang mit Grundstückseigentümern und Betrieben, Aussprache mit betroffenen Unternehmen  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und EU-Förderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und EU-Förderung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 27.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Frau Heinrich erläutert den Anwesenden als Einführung das Prinzip von Landschaftsplänen und die Wirkungsweise des BFF

Frau Heinrich erläutert den Anwesenden als Einführung das Prinzip von Landschaftsplänen und die Wirkungsweise des BFF. Sie betont, dass dieser erst zum tragen komme, wenn ein Bauvorhaben durchgeführt werde. Sie zeigt auch den Unterschied zwischen einem Landschaftsplan und dessen Vorteilen in der Anwendung gegenüber einem Bebauungsplan auf. Frau Conradt erläutert anhand des Landschaftsplanes Nord die Erfahrungen mit der Umsetzung des BFF. Den Anwesenden wird dazu eine Tabelle verteilt (Anlage 1 zum Protokoll).

BzStR Lawrentz schließt unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft aus, sondern sieht in der Anwendung des BFF Vorteile in der Umsetzung und betont ausdrücklich, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse..

Daraufhin präsentiert die IHK (Herr Behrends) die Position seines Interessenverbandes. Er sehe im BFF eine unnötige bürokratische und finanzielle Belastung für Gewerbetreibende und führt als Beispiel die Kosten für den Umbau des Parkplatzes von Gillette (im Geltungsbereich des LP Nord) an.

Dies wird von BzStR Lawrentz zurückgewiesen und berichtet von der aus seiner Sicht unproblematischen Beratungen mit der Firma Gillette.

Es folgt eine kontroverse Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines Landschaftsplanes und des BFF,  wobei die Gewerbetreibenden eine ablehnende Haltung einnehmen und die Verwaltung und die Fraktionen mit Ausnahme der FDP dem positiv gegenüberstehen.

BV Wöhrle fragt nach, ob es eine Widerspruchsmöglichkeit gebe. Und ob diese beim Dezernenten für Wirtschaft angesiedelt werden könne.

Frau Conradt verweist noch einmal darauf, dass es im Verwaltungsverfahrenzum BFF einen Ermessensspielraum gäbe und dass auch bei Geringfügigkeit der vorzunehmenden baulichen Änderungen ganz von der Anwendung abgesehen werden könnte und diese im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln stehen müssten.

BzBm Band und BzStR Lawrentz bekräftigen nochmals ausdrücklich, dass die Umsetzung des BFF unbürokratisch ablaufen werde.

Am Ende der Diskussion weist Herr Jahn die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass sich am 23.11.05 ein Netzwerk Motzener Str. gründen werde.

 
 

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