Auszug - Stand der Durchführung des Ganztagsschulbetriebes an den Grundschulen im Bezirk  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Unterausschusses Schule
TOP: Ö 3
Gremium: Unterausschuss Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 26.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 14:15 - 15:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Herr Hapel stellt dar, dass es sich um eine Herausforderung an alle Schulen handelt, dennoch sei das allgemeine Klima positiv: Eltern zahlen die Ausbetreuung beim Freien Träger (Hort) bis zum Ende der Vertragslaufzeit, obwohl die Kinder in der Schule die

Herr Hapel stellt dar, dass es sich um eine Herausforderung an alle Schulen handelt, dennoch sei das allgemeine Klima positiv: Eltern zahlen die Ausbetreuung beim Freien Träger (Hort) bis zum Ende der Vertragslaufzeit, obwohl die Kinder in der Schule die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Man könne sogar von einem Sog in die Schule hinein berichten, aufgrund der hohen Qualität, obwohl noch mit Provisorien gearbeitet werden müsse. Alle Schulen verfügen über eine vernünftige Anzahl von Erzieher/innen, trotz aller Probleme seien aber alle Beteiligten motiviert. Der Prozess entwickele sich gut. Es seien noch nicht alle Kinder mit den Modulen in den Schulen angekommen. So haben sich eben viele Eltern doppelt angemeldet (beim freien Träger und in der Schule), so dass noch keine verlässlichen Anmeldezahlen vorlägen, diese können erst im November/Dezember ausgewiesen werden.

 

Herr Gapp führt ferner aus, dass die Eltern nunmehr die Pflicht haben, Änderungen im Arbeitsleben aufgrund der individuellen Bedarfsprüfung umgehend bekannt zu geben. Ab November 2005 werden nur noch Bescheide ausgestellt, in denen die Module festgelegt werden.

 

Die letzten zwei Jahre waren derart geregelt, dass die Eltern mit dem Caterer privatrechtliche Verträge eingegangen sind und die Schulverwaltung diesbezüglich keinen Aufwand hatte. Das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen, in jeder Ganztagsschule eine Mahlzeit angeboten werde. So muss bei der offenen Ganztagsbetreuung nunmehr nach dem Kitakostenbeitragsgesetz 23 Euro pro Monat von den Eltern gezahlt werden - unabhängig davon, ob eine Mahlzeit in Anspruch genommen wird. Es muss auch nach EU-Richtlinien ausgeschrieben werden und nur der Caterer, der das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat, kann den Zuschlag für die Schulen, die nicht mit einem freien Träger zusammenarbeiten, erhalten. Somit werde aber nach Ansicht des Bezirksamt das neue Schulgesetz unterlaufen, was besagt, dass das Wahlrecht des Caterers der Schulkonferenz obliegt. Allerdings habe das EU-Recht Vorrang vor dem Landesschulrecht.

 

Der Unterausschuss besichtigt die Räume an der Paul-Klee-Grundschule - insbesondere, die im Bau befindlichen Kellerräume und den Schulhof. Dabei gibt der Schulleiter zu bedenken, dass aufgrund der Insolvenz des Heizungsbauers die Schule bis Oktober nicht beheizbar sei.

 

 
 

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