Auszug - Stand der Durchführung des Ganztagsschulbetriebes an den Grundschulen im Bezirk
Herr Hapel stellt
dar, dass es sich um eine Herausforderung an alle Schulen handelt, dennoch sei
das allgemeine Klima positiv: Eltern zahlen die Ausbetreuung beim Freien Träger
(Hort) bis zum Ende der Vertragslaufzeit, obwohl die Kinder in der Schule die
Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Man könne sogar von einem Sog in die
Schule hinein berichten, aufgrund der hohen Qualität, obwohl noch mit
Provisorien gearbeitet werden müsse. Alle Schulen verfügen über eine
vernünftige Anzahl von Erzieher/innen, trotz aller Probleme seien aber alle
Beteiligten motiviert. Der Prozess entwickele sich gut. Es seien noch nicht
alle Kinder mit den Modulen in den Schulen angekommen. So haben sich eben viele
Eltern doppelt angemeldet (beim freien Träger und in der Schule), so dass noch
keine verlässlichen Anmeldezahlen vorlägen, diese können erst im
November/Dezember ausgewiesen werden. Herr
Gapp führt ferner aus, dass die Eltern nunmehr die Pflicht haben, Änderungen im
Arbeitsleben aufgrund der individuellen Bedarfsprüfung umgehend bekannt zu
geben. Ab November 2005 werden nur noch Bescheide ausgestellt, in denen die
Module festgelegt werden. Die
letzten zwei Jahre waren derart geregelt, dass die Eltern mit dem Caterer
privatrechtliche Verträge eingegangen sind und die Schulverwaltung
diesbezüglich keinen Aufwand hatte. Das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen,
in jeder Ganztagsschule eine Mahlzeit angeboten werde. So muss bei der offenen
Ganztagsbetreuung nunmehr nach dem Kitakostenbeitragsgesetz 23 Euro pro Monat
von den Eltern gezahlt werden - unabhängig davon, ob eine Mahlzeit in Anspruch
genommen wird. Es muss auch nach EU-Richtlinien ausgeschrieben werden und nur
der Caterer, der das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat, kann den Zuschlag
für die Schulen, die nicht mit einem freien Träger zusammenarbeiten, erhalten.
Somit werde aber nach Ansicht des Bezirksamt das neue Schulgesetz unterlaufen,
was besagt, dass das Wahlrecht des Caterers der Schulkonferenz obliegt.
Allerdings habe das EU-Recht Vorrang vor dem Landesschulrecht. Der
Unterausschuss besichtigt die Räume an der Paul-Klee-Grundschule -
insbesondere, die im Bau befindlichen Kellerräume und den Schulhof. Dabei gibt
der Schulleiter zu bedenken, dass aufgrund der Insolvenz des Heizungsbauers die
Schule bis Oktober nicht beheizbar sei. |
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