Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für die Haushaltsjahre 2001/2002  

 
 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 17.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0408/XVII Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für die Haushaltsjahre 2001/2002
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksbürgermeisterRechnungsprüfungsausschuss
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

Beratungsbeitrag: BV Böltes

und

Druckssache: 0831/XVII

Beratungsbeitrag: BV Böltes

Einstimmiger Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnungen für die Jahre 2001 und 2002 unter Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg konstituierte sich am 10. März 2004. In 10 Sitzungen wurden zunächst die Bezirksrechnungen für die Haushaltsjahre 2001/2002 geprüft. Der Ausschuss hat sich für die Durchführung der Prüfung auf folgendes Verfahren verständigt:

Die Rechnungsprüfung soll sich nach folgenden allgemeinen Grundsätzen orientieren:

A          BERICHTSAUFTRÄGE

Sämtliche Abweichungen (also auch Mindereinnahmen) zwischen dem Jahres-ANSATZ und dem Jahres-IST von mehr als 10% oder 10.000 EUR sollen von den Dezernentinnen und Dezernenten schriftlich begründet und über die SE Fin dem Ausschuss zugeleitet werden. Begründungen können auch generellen Charakter haben (z.B. Personalwirtschaft, Haushaltssperre usw./ bei gleich-gelagerten Fällen können Verweise ausreichend sein).

Titel mit einem IST von unter 2.500 EUR sollen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, es sei denn es handelt sich um Titel, die in mehreren Kapiteln wieder auftauchen.

Das gleiche Verfahren gilt für die 50 budgetwirksamsten Produkte, die mit mehr als 10% über dem Median liegen.

Die Prüfung umfasst auch den T- und Z-Teil, wobei hier Abweichungen von mehr als 10 % oder 100.000 € zu erläutern sind.

Die nicht dem bezirklichen Haushalt direkt zu entnehmenden Mittel, wie z.B. Zuweisungen für das Quartiersmanagement, den Bezirkskulturfonds, das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, EU-Mittel oder andere Sonderprogramme sind vollständig aufzulisten und zu erläutern.

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt auf Vorschlag der Fraktionen fest, welche Bereiche der schwerpunktmäßig prüfen will (z.B. Titel der IuK-Technik, Geschäftsbedarf, Fortbildung etc.).

Vorgänge/Themen, die vom Rechnungshof aufgegriffen worden sind, sollen dem Rechnungsprüfungsausschuss in tabellarischer Form mit bewertenden Anmerkungen zur Kenntnis gegeben werden. Der Ausschuss entscheidet dann, welche Vorgänge er aufgreifen möchte.

B          BERATUNG

Die Berichterstattung erfolgt durch die jeweilige Dezernentin/den jeweiligen Dezernenten für ihren/seinen Zuständigkeitsbereich im Rechnungsprüfungsausschuss.

1.         Die Ausschussmitglieder legen fest, in welchen Bereichen stichprobenartig (nicht flächendeckend) Einzelbelegkontrollen stattfinden sollen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Rechnungsprüfung sich nicht nur auf die Begründungen und Erläuterungen im Ausschuss beschränkt. Diese Einzelbelegkontrolle soll ggf. auch Ausschreibungsabwicklungen beinhalten.

2.         Die Rechnungsprüfung hält an dem Prinzip des Berichterstatterwesens fest, auch wenn der Ausschuss eine weitergehende Prüfung nach der Berichterstattung der Dezernten für erforderlich hält. Dabei soll die zu prüfende Dezernentin oder der zu prüfende Dezernent nicht der gleichen Partei angehören, wie die oder der Prüfende. Der Ausschuss behält sich ausdrücklich vor, auch ressortübergreifende Prüfungen (z.B. in Querschnittssaufgaben) oder zu Rechnungshofbemerkungen festzulegen.

C          BERICHTSWESEN

1.         Zu jedem Kapitel erarbeitet der RPA eine Stellungnahme, die mindestens auf die Plausibilität der Begründungen zu den Abweichungen, auf die Bereitwilligkeit zur Bereitstellung aller relevanten Informationen und die Ordnungsmäßigkeit der stichprobenartig geprüften Belege eingeht. Ob weitergehende Stellungnahmen erforderlich sind, wird sich ggf. erst im direkten und unmittelbaren Prüfungszusammenhang ergeben.

2.         Der RPA erarbeitet  für jede Abteilung und jedes festgelegte Schwerpunktthema ein Prüfungsergebnis, dass in den Kategorien "Die Prüfung ergab keinerlei / einige / wesentliche Beanstandungen" zu fassen ist.

Für die Prüfung der Haushaltsjahre 2001 und 2002 gelten die obigen Festlegungen mit folgenden Abweichungen:

Das Produktergebnis und die Ergebnisse im T- und Z-Teil sind zusammenfassend in Ihrer Auswirkung auf das Jahresergebnis darzustellen.

Vorgänge/Themen, die vom Rechnungshof 2001 bzw. 2002 aufgegriffen wurden sind dem RPA zur Kenntnis zu geben.

Die Ausschussmitglieder legen einvernehmlich fest ob stichprobenartig Einzelbelegkontrollen stattfinden sollen. Damit soll sichergestellt worden, dass für 2001 / 2002 nur in begründeten Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Auf die Vorgaben des Ausschusses sowie Fragen der Ausschussmitglieder hat das Bezirksamt schriftlich Bericht erstattet sowie in zwei Sitzungen dem Ausschuss mündliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen oder Problemen gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat folgende Anmerkungen zu den Bezirksrechnungen:

I. Haushaltsjahr 2001

1. Allgemeine Anmerkungen

Das Haushaltsjahr 2001 war durch die Fusion der Bezirke Tempelhof und Schöneberg gekennzeichnet. Eine hohe Anzahl von Abweichungen der Rechnung gegenüber dem Haushaltsansatz wurde mit der Fusion begründet. Gleichzeitig konnten allerdings auch Einsparungen aufgrund der Fusion erzielt werden (fusionsbedingte Minderausgaben). Die sparsame Haushaltswirtschaft hat dazu geführt, dass fusionsbedingte Mehrausgaben über alle Einzelpläne hinweg kaum ins Gewicht gefallen sind.

Insgesamt 932.616,47 DM an Mehrkosten für die EDV über alle Einzelpläne hinweg bedürfen hingegen der kritischen Erwähnung. Bei einer solchen Ansatzüberschreitung, die bei einer Einzelbetrachtung der Titel möglicherweise kaum auffällt, ist das Etatrecht der BVV in erheblichem Maße betroffen. Der RPA ist der Auffassung, dass bei einer solchen Ansatzüberschreitung die Deckung im Wege der Haushaltswirtschaft politisch nicht mehr gewährleistet ist. Das Bezirksamt hätte frühzeitig erkennen müssen, dass Mehrausgaben entstehen würden und dies zumindest dem Hauptausschuss der BVV zur Kenntnis geben müssen. Der RPA erwartet, dass das Bezirksamt ab sofort in vergleichbaren Fällen den Hauptausschuss unaufgefordert und zeitnah informiert.

Der Ausschuss hat bei der Prüfung von zweckgebundenen Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben (Spenden u.ä.) festgestellt, dass eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen in allen Bereichen der Bezirksverwaltung nur noch durch die Einwerbung von Sponsoren möglich gewesen ist. Er erkennt die bisherigen Bemühungen einzelner Bereiche ausdrücklich positiv an und empfiehlt dem Bezirksamt, offensiver als bisher, um Sponsoren gezielt für die einzelnen Maßnahmen zu werden. Dabei sollte auch auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung Dritter hingewiesen werden.

 

Grundsätzlich sind drei Arten der Beteiligung Dritter denkbar. Neben dem bisher weitgehend bekannten Weg der direkten Geldspende an das Bezirksamt ist auch die Möglichkeit einer Sachspende gegeben. Für diese beiden Arten der Zuwendung kann das Bezirksamt auf Antrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht durch die Einschaltung eines Förder- oder Trägervereins einer Einrichtung. Auch dieser Einrichtung können Sach- oder Geldspenden gewährt werden. Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist hier jedoch nur durch den Förder- oder Trägerverein möglich, soweit dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaftssteuer anerkannt worden ist.

Der Ausschuss empfiehlt, weiterhin an der laufenden Berichtserstattung gegenüber dem Hauptausschuss festzuhalten.

Der Ausschuss erwartet schließlich, dass Gutachten, die nicht in den Erläuterungen des Haushaltsplans benannt sind, erst vergeben werden dürfen, wenn der Hauptausschuss die dafür notwendigen Mittel freigegeben hat. Dem Hauptausschuss wird empfohlen, beim Ansatz für Gutachten einen qualifizierten Sperrvermerk anzubringen.

2. BVV

Fragen nach Kosten für die Beschaffung der Besucherreihenanlage im Rathaus Tempelhof wurden hinreichend beantwortet. Die Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme erscheint dem Ausschuss aus der Sicht der heutigen Erkenntnisse allerdings zumindest fragwürdig.

3. Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft und Bürgerdienste

Die Kosten des so genannten Silvester-Fusionsballes konnten trotz der Beantwortung zweier kleiner Anfragen aus dem Jahre 2001 erst nach ausdrücklicher Nachfrage des Ausschussvorsitzenden ermittelt werden. Aus dem Schlussbericht vom 3. Juni 2005 ergibt sich ein abschließender  Zuschussbedarf für den Fusionsball in Höhe von 43.903,36 DM, der aus dem Etat des Bezirksbürgermeisters erbracht wurde. Der Ausschuss missbilligt, dass Kosten in dieser Höhe aufgewendet werden mussten, obwohl zuvor die Kostenneutralität des Silvesterballs zugesichert worden war. Der Ausschuss missbilligt außerdem, dass die Sachverhaltsaufklärung – vor allem im Hinblick auf die Sachspenden – erst nach mehrfachem Nachfragen überhaupt ermöglicht worden ist. Sachspenden wurden zunächst in unzulässiger Weise als Einnahmen aufgeführt, obwohl diese als Tombolagewinne dem Bezirk tatsächlich gar nicht zugeflossen sind.

Im übrigen wurden alle Fragen und offenen Punkte beantwortet.

4. Abt. Bauen, Wohnen und Verkehr

Im Bereich des Dezernats wurden zu hohe Ansatzbildungen auf Nachfragen des Ausschusses oftmals damit begründet, dass diese "zur Deckung anderer Haushaltstitel benutzt" worden seien. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass eine solche Begründung regelmäßig Misstrauen im Rahmen der Rechnungsprüfung hervorruft und daher zukünftig vermieden werden sollte.

Weitere Punkte sind nicht zu erwähnen, offene Fragen wurden hinreichend beantwortet.

5. Abt. Sozialwesen

Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem Umfang beantwortet. Der Ausschuss hat darüber hinaus keine Anmerkungen.

6. Abt. Gesundheit, Stadtentwicklung und Quartiersmanagement

Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem Umfang beantwortet. Zur Vermeidung von Nachfragen wird das Bezirksamt – alle Dezernate – gebeten, in Zukunft die Notwendigkeit von Gutachten generell besser zu begründen (siehe auch allgemeine Anmerkungen). Darüber hinaus hat der Ausschuss keine Anmerkungen.

7. Abt. Familie, Jugend und Sport

Mehrausgaben wegen der Freistellung eines Personalratsmitgliedes sowie hinsichtlich des Tempelhofer Forums konnten nachvollziehbar begründet werden. Weitere offene Fragen wurden hinreichend beantwortet.

8. Abt. Schule, Bildung und Kultur

Erwähnenswert ist die von einem einschlägigen Beschluss des Bezirksamtes abweichende Praxis der Bezuschussung von Umweltkarten von Beschäftigten. Die Bezuschussung wird damit begründet, dass Schulhausmeister die Fachpost für die Schulen aus dem Rathaus abholen und dazu öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Verfahren wurde erläutert, wird aber vom Ausschuss bemängelt. Die Problematik der Vermietung von Schulhausmeisterwohnungen sowie der Reklametafeln an der Jugendverkehrsschule wurden erörtert und nachvollziehbar begründet. Im übrigen wurden die offenen Fragen hinreichend beantwortet.

II. Haushaltsjahr 2002

1. Allgemeine Anmerkungen

Auch im Haushaltsjahr 2002 waren noch Mehrausgaben für EDV in einer Höhe von 482.824,65 EUR zu verzeichnen. Diese lagen sogar knapp über den Mehrausgaben 2001. Der Ausschuss verweist insoweit auf die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2001.

Fusionskosten sind im Haushaltsjahr 2002 nicht mehr im nennenswerten Umfang zusätzlich entstanden; die Mehrausgaben beschränken sich somit ausschließlich auf das Jahr 2001.

2. BVV

Für das Haushaltsjahr 2002 gab es keine Nachfragen.

3. Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft und Bürgerdienste

Alle Fragen und offenen Punkte wurden beantwortet.

4. Abt Bauen, Wohnen und Verkehr

Die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2001 gelten uneingeschränkt auch für das Haushaltsjahr 2002. Alle weiteren offenen Punkte wurden hinreichend beantwortet.

5. Abt. Sozialwesen

Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem Umfang beantwortet. Der Ausschuss hat darüber hinaus keine Anmerkungen.

6. Abt. Gesundheit, Stadtentwicklung und Quartiersmanagement

Alle Fragen wurden hinreichend beantwortet.

7. Abt. Familie, Jugend und Sport

Offene Fragen wurden hinreichend beantwortet.

8. Abt. Schule, Bildung und Kultur

Die offenen Fragen wurden hinreichend beantwortet.

 
 

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