Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Mariendorf" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird ohne Redebeiträge zur Abstimmung gestellt. Die Vorlage zur Beschlussfassung findet bei einer Gegenstimme einen Mehrheitsbeschluss (keine Enthaltung). Auch die Dringlichkeit wird mehrheitlich (18x Ja, 1xNein, 0xEnthaltungen) beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Der Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf mit anliegender Karte des Geltungsbereichs wird beschlossen. 2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung zu erlassen und zu verkünden. |
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