Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Mariendorf" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
0422/XXI Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Mariendorf" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Die Vorlage zur Beschlussfassung wird ohne Redebeiträge zur Abstimmung gestellt. Die Vorlage zur Beschlussfassung findet bei einer Gegenstimme einen Mehrheitsbeschluss (keine Enthaltung). Auch die Dringlichkeit wird mehrheitlich (18x Ja, 1xNein, 0xEnthaltungen) beschlossen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss empiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf mit anliegender Karte des Geltungsbereichs wird beschlossen.

2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung zu erlassen und zu verkünden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen