Auszug - Schöneberger Kettensägenmassaker - aus der BVV vom 25.05.2005
BV Weingartner begründet den Antrag
für seine Fraktion. BzStR Lawrentz verwahrt sich gegen den
Eindruck die Abteilung habe eine Pflichtverletzung begangen. Die Baumfällaktion
war Verwaltungshandeln, welches mit dem Denkmalschutz, der Senatsverwaltung und
der Baumschutzkommission abgesprochen war. BV Baldow bestätigt, dass seine
Fraktion in den Fällungen keine Pflichtverletzung sieht. BV Rimmler erklärt,
der Ausschuss wäre seiner Meinung nach auf der letzten Sitzung ausreichend
informiert worden und die Fraktion der CDU würde den Antrag ablehnen. BV Kühne hält die Einrichtung eines
Unterauschusses für unnötig und rät der Fraktion der FDP ihr Recht auf
Akteneinsicht wahrzunehmen. BV Oltmann stellt den GO Antrag auf
Abstimmung und Übergang zur Tagesordnung: Abstimmung Einstimmig Abstimmung über den Antrag:
mehrheitlich abgelehnt |
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