Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 72 Abs.1 (2) GO BVV
Einstimmiger Beschluss (Enthaltung: FDP): In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 16.02.2022 – Drs.Nr. 0094/XXI -wurde Frau Gülây Akin als Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Partizipation und Integration gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 72 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Akin hat den Verzicht mit Schreiben vom 28.03.2022, eingegangen im Büro der BVV am 28.03.2022, zum 28.03.2022 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Frau Gülây Akin seit dem 28.03.2022 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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