Auszug - Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-97 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Rathausstraße 1/Ullsteinstraße 184/194 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf, und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB
Einstimmiger Beschluss:
„Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-97 VE zu beschließen.“ |
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