Auszug - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unter Verantwortung des Bezirksamts - Betätigungsfelder und Inhalte, Umfang, Koordinierung zwischen den Abteilungen
Welche MAE-Jobs genehmigungspflichtig
sind, entscheidet das Jobcenter. Im Bezirk gibt es zur Zeit 71 Beschäftigte in
MAE-Jobs. Diese Stellen sind jedoch meistens bereits seit Jahren vorhanden. Der
Aktenbestand im Sozialamt wurde durch derartige Jobs neu archiviert. In
Seniorenfreizeitstätten sind 6 MAE-Kräfte beschäftigt. Frau Waegner erläutert
die Koordinierungsarbeitsgruppen. Es wird geklärt, dass die Freien Träger
höchstens 345,- € mtl. für einen MAE-Job erhalten. Für die Abwicklung der
bezirklichen MAE-Stellen erhält Job Office 60,‑ €. Auf Nachfrage
wird erläutert, dass z. Zt. noch auf freiwilliger in die MAE-Stellen vermittelt
wird. Es sollen ca. 1.300 MAE-Jobs vermittelt werden. Die
Unbedenklichkeitserklärung z.B. durch die IHK werden bei Wirtschaftsnähe der
Jobs angefordert. Das Landesschulamt unterhielt MAE-Kräfte, von denen dem
Bezirk nichts bekannt war. |
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