Auszug - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unter Verantwortung des Bezirksamts - Betätigungsfelder und Inhalte, Umfang, Koordinierung zwischen den Abteilungen  

 
 
32.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Welche MAE-Jobs genehmigungspflichtig sind, entscheidet das Jobcenter

Welche MAE-Jobs genehmigungspflichtig sind, entscheidet das Jobcenter. Im Bezirk gibt es zur Zeit 71 Beschäftigte in MAE-Jobs. Diese Stellen sind jedoch meistens bereits seit Jahren vorhanden. Der Aktenbestand im Sozialamt wurde durch derartige Jobs neu archiviert. In Seniorenfreizeitstätten sind 6 MAE-Kräfte beschäftigt. Frau Waegner erläutert die Koordinierungsarbeitsgruppen. Es wird geklärt, dass die Freien Träger höchstens 345,- € mtl. für einen MAE-Job erhalten. Für die Abwicklung der bezirklichen MAE-Stellen erhält Job Office 60,‑ €. Auf Nachfrage wird erläutert, dass z. Zt. noch auf freiwilliger in die MAE-Stellen vermittelt wird. Es sollen ca. 1.300 MAE-Jobs vermittelt werden. Die Unbedenklichkeitserklärung z.B. durch die IHK werden bei Wirtschaftsnähe der Jobs angefordert. Das Landesschulamt unterhielt MAE-Kräfte, von denen dem Bezirk nichts bekannt war.

 
 

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