Auszug - Aktuelle Veränderungen der Lebenssituation von Zuwanderern durch das neue Zuwanderungsgesetz ab 01.01.2005
Herr Band berichtet, dass es nunmehr
einen Rechtsanspruch auf Deutschkurse von 600 Unterrichtseinheiten (UE) für
Zuwanderer gibt. Der Rechtsanspruch auf einen Orientierungskurs umfasst 30 UE.
Die Kosten für diese Kurse werden vom Bund getragen. Die Teilnehmer müssen sich
mit einem Eigenanteil von 1 Euro pro UE beteiligen. Laut Gesetz stehen der
Verwaltung Sanktionsmaßnahmen zur Durchsetzung zur Verfügung. So kann z.B. die
Zahlung von Sozialhilfe um 10% gekürzt werden. Nach Beendigung dieser Kurse haben
Zuwanderer einen Anspruch auf Einbürgerung, sofern sie sich bereits 7 Jahre im
Land aufhalten. So genannte “Bestandsausländer”
können, sofern Plätze vorhanden, ebenfalls diese Kurse besuchen. Durchgeführt werden die Kurse von der
VHS sowie von Freien Trägern. Frau Huesmann referiert über die
Veränderungen der Aufenthaltstitel (siehe Anlage). |
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