Auszug - Film ab auch auf der Carl-Zuckmeyer-Brücke
Beratungsbeiträge: BV von Boxberg, BV Lipper und BV Franck Einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welchen Sinn der Bezirksamtsbeschluss vom 12.03.1985, der eine Sondernutzung auf der Carl-Zuckmayer-Brücke, der Sondernutzungen und damit Drehgenehmigungen untersagt, heute noch hat, und im Falle der Sinn ist nicht erkennbar, den Beschluss außer Kraft zu setzen. Das BA wird des Weiteren ersucht zu prüfen, ob vergleichbare BA Beschlüsse zum Thema Drehgenehmigungen aus dieser Zeit in der Welt sind und diese auch zu listen.
Der BVV ist bis 31.10.2020 zu berichten. |
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