Auszug - Änderung des Sportförderungsgesetzes und der SPAN
Hierzu werden von BV Thamm und BV
Heismann Fragen hinsichtlich der Änderungen der SPAN zu §§ 9(2) b) und 10(1)
gestellt die von StRin Schöttler dahingehend beantwortet werden, dass in der
Kommentierung des Entwurfs der Änderung der SPAN unterschieden wird zwischen
Sportvereinen, die weiterhin die Sportanlagen entsprechend der zugeordneten
Zeiten nutzen und denen, die zur vorrangigen Nutzung einer Sportanlage einen
Schlüsselvertrag übertragen bekommen. Sie zitiert die §§ 9(2) b) sowie 10(1)
und teilt mit, dass durch die Verknüpfung der beiden Paragraphen eine
Ungleichbehandlung zwischen den Sportvereinen stattfinden kann. Dieses könnte
im Bezirk gehändelt werden, indem die SPAN anders umgesetzt wird. Sie plädiert
dafür, dass, entweder die Ungleichbehandlung wieder aus der SPAN herausgenommen
wird oder zu definieren, was definitiv als Eigenleistung oder Kosten gelten
mag, damit klar zu ersehen ist, ob der Verein diese erbringen kann. StRin
Schöttler wird dieses Thema im Unterausschuss des RdB ansprechen, da sie hier
für den Bezirk ein Problem sieht. Ob Sportanlagen geschlossen werden müssen
oder nicht hängt von der Haushaltssituation ab. Es liegt jedoch im Sinne des
BA’s, Schlüsselverträge abzuschließen, damit das Geld u.a. für notwendige
Anschaffungen verwendet werden kann. BV Erichson: Das BA hat seine
Stellungnahme gegenüber dem RdB abgegeben. Es hat die volle Unterstützung des
Ausschusses. Der TOP sollte erst wieder auf die TO genommen werden, wenn klar
ist, ob die Änderung etwas im RdB bewirkt hat. Es schließt sich eine kurze Aussprache
an zu deren Ende die Vorsitzende – auch im Namen der Mitglieder – Frau
Schöttler zu deren Verhandlungen viel Glück wünscht. |
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