Auszug - Änderung des Sportförderungsgesetzes und der SPAN  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Asschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Hierzu werden von BV Thamm und BV Heismann Fragen hinsichtlich der Änderungen der SPAN zu §§ 9(2) b) und 10(1) gestellt die von StRin Schöttler dahingehend beantwortet werden, dass in der Kommentierung des Entwurfs der Änderung der SPAN unterschieden wir

Hierzu werden von BV Thamm und BV Heismann Fragen hinsichtlich der Änderungen der SPAN zu §§ 9(2) b) und 10(1) gestellt die von StRin Schöttler dahingehend beantwortet werden, dass in der Kommentierung des Entwurfs der Änderung der SPAN unterschieden wird zwischen Sportvereinen, die weiterhin die Sportanlagen entsprechend der zugeordneten Zeiten nutzen und denen, die zur vorrangigen Nutzung einer Sportanlage einen Schlüsselvertrag übertragen bekommen. Sie zitiert die §§ 9(2) b) sowie 10(1) und teilt mit, dass durch die Verknüpfung der beiden Paragraphen eine Ungleichbehandlung zwischen den Sportvereinen stattfinden kann. Dieses könnte im Bezirk gehändelt werden, indem die SPAN anders umgesetzt wird. Sie plädiert dafür, dass, entweder die Ungleichbehandlung wieder aus der SPAN herausgenommen wird oder zu definieren, was definitiv als Eigenleistung oder Kosten gelten mag, damit klar zu ersehen ist, ob der Verein diese erbringen kann. StRin Schöttler wird dieses Thema im Unterausschuss des RdB ansprechen, da sie hier für den Bezirk ein Problem sieht. Ob Sportanlagen geschlossen werden müssen oder nicht hängt von der Haushaltssituation ab. Es liegt jedoch im Sinne des BA’s, Schlüsselverträge abzuschließen, damit das Geld u.a. für notwendige Anschaffungen verwendet werden kann.

 

BV Erichson: Das BA hat seine Stellungnahme gegenüber dem RdB abgegeben. Es hat die volle Unterstützung des Ausschusses. Der TOP sollte erst wieder auf die TO genommen werden, wenn klar ist, ob die Änderung etwas im RdB bewirkt hat.

 

Es schließt sich eine kurze Aussprache an zu deren Ende die Vorsitzende – auch im Namen der Mitglieder – Frau Schöttler zu deren Verhandlungen viel Glück wünscht.

 

 
 

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