Auszug - Schnittstelle zwischen SGB II (Hartz IV) und Jugendhilfe schaffen der BVV vom 15.12.2004  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1205/XVII Schnittstelle zwischen SGB II (Hartz IV) und Jugendhilfe schaffen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEJugendhilfeausschuss
  Kaddatz, Jutta
Drucksache-Art:AntragDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II den berechtigten Interessen und Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien des Leistungsspektrums von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)

Den Ausschussmitgliedern wird Frau Fechner vorgestellt. Sie ist im Jugendamt zuständig für die Schnittstelle zur ArGe.

Es ist für den 14.02.2005 eine Sitzung zwecks Abstimmung mit der ArGe vorgesehen.

Herr Erichson erklärt, dass seiner Fraktion die Frage der Betreuung von Kindern erwerbsloser Eltern sehr wichtig ist und es verhindert werden muss, dass, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, diese Kinder nicht mehr in Kitas betreut werden.

Es folgt eine rege Diskussion, in deren Verlauf BV Embacher vorschlägt, den Antragstext in geänderter Form abzustimmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II den berechtigten Interessen und Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien des Leistungsspektrums von § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) Geltung zu verschaffen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das Fallmanagement, das die Leistungen nach § 4 SGB II zu erbringen hat, entsprechend qualifiziert wird.

 

Eine zentrale Schnittstelle zur Jugendhilfe muss im Eingliederungsprozess (Fallmanagement, Fallsteuerung) organisiert werden. Die Jugendhilfe ist bei der Feststellung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen und der dazu benötigten Voraussetzungen (z.B. Kitaplatz) zu beteiligen, um eine optimale Förderung zur Eingliederung zu gewährleisten.

 

Dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales ist halbjährig, erstmals zum 31. Mai 2005, zu berichten.

 

 
 

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