Auszug - Geschäftsordnung für eine Gedenktafelkommission für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Fassung vom 25.02.2019). Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 18.03.2019 vor.
Es liegt ein Änderungsantrag der LINKEN vor, den BD Bräutigam vor allem hinsichtlich der Bedenken zur Zusammensetzung der Kommission erläutert. BV Steuckardt erwidert, es gehe um eine verwaltungstechnische Vorbereitung von Entscheidungen, die im im Anschluss im Kulturausschuss getroffen werden. Insofern sei es vernünftig, alle an solchen Prozessen beteiligten Verwaltungsbereiche in der Kommission einzubinden. Dem schließt sich BV J. Rauchfuß weitgehend an, da die Kommission gebündelt Vorschläge berät, die aus dem politischen Raum stammen. Der Änderungsantrag der LINKEN wird mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorlage wird mit zwei Änderungen wie folgt beschlossen:
Präambel
Gedenktafeln erinnern an eine denkwürdige Persönlichkeit, ein wichtiges historisches Ereignis oder ein historisch bedeutsames Bauwerk. Sie befinden sich im öffentlichen Raum und dienen der Erinnerung, Information und Mahnung. Es handelt sich hierbei um zweidimensionale Tafeln, die an der Wand oder auf einem Ständer angebracht werden. Die Gedenktafelkommission beschäftigt sich ausschließlich mit den Tafeln, die vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Auftrag gegeben werden bzw. gegeben worden sind.
1. Fachkommission
Die Gedenktafelkommission ist als ständige Einrichtung ein beratendes Gremium für die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt. Die Kommission prüft und berät neue Vorschläge für Gedenktafeln zur Ehrung von Persönlichkeiten, Ereignissen und Bauten und befasst sich mit dem Erhalt vorhandener Gedenktafeln. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden jährlich einmal im Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für Bibliotheken, Bildung und Kultur vorgestellt.
2. Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
Je 1 Vertreter_in auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen der Bezirksverordnetenversammlung 1 Bezirksbürgermeister_in 1 zuständige_r Mitarbeiter_in aus dem Bereich der Bezirksbürgermeister_in 1 Bezirkstadtrat/-rätin für Kultur 1 Bezirkstadtrat/-rätin für Straßen und Grünflächen 1 Leiter_in Fachbereich Kunst, Kultur, Museen 1 Leiter_in Straßen- und Grünflächenamt 1 Vertreter_in für den Bereich Gedenkstätten 1 Vertreter_in für den Bereich Stadtgeschichte 1 Vertreter_in für den Bereich öffentliche Erinnerung und Gedenken
Die Mitglieder benennen Stellvertreter_innen und werden für eine Wahlperiode durch Herbeiführung eines Bezirksamtsbeschlusses berufen, hierüber ist die BVV zeitnah zu informieren. Die Kommission arbeitet ehrenamtlich. Die Teilnahme von Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes erfolgt im Rahmen der Diensttätigkeit.
3. Aufgaben
Die Gedenktafelkommission hat folgende Aufgaben:
4. Vorsitz und Geschäftsführung
Der Vorsitz wird durch den/die Stadtrat/-rätin für Kultur wahrgenommen. Die Geschäftsführung der Kommission obliegt dem Fachbereich Kunst, Kultur, Museen und umfasst die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen.
5. Sitzungen
Die Kommission tagt entsprechend der Menge an Anträgen maximal vierteljährlich, mindestens jedoch halbjährlich. Termine sind in der vorhergehenden Sitzung abzustimmen bzw.in einer Jahresplanung festzulegen. Die Einladungen zu den Sitzungen werden mind. 10 Tage vor dem Termin versandt. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorsitz und den Mitgliedern festgelegt. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Einwohner_innen, die einen Vorschlag eingereicht haben, werden eingeladen und erhalten zur Begründung ihrer Initiative und bei den weiteren Erörterungen das Wort.
6. Beschlussfassung
Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Kommission ist angehalten, bei Entscheidungen Konsens herzustellen. Bei Abstimmungen gelten die Regelungen der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung.
7. Zuständigkeiten
Für die Realisierung einer neuen Gedenktafel liegt die Organisation, Gestaltung und Finanzierung bei der Bezirksbürgermeisterei. Die Bezirksbürgermeisterei klärt, ob die/der Eigentümer_in der Anbringung einer Gedenktafel zustimmt. Für den Erhalt und die Pflege von Gedenktafeln (außer Kompletterneuerung) ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Bezirksbürgermeisterei. Die Einladung zur Anbringung von Gedenktafeln erfolgt durch das Bezirksbürgermeisterbüro in Abstimmung mit den Bezirksstadträt_innen. Für die Erfassung und Verzeichnung des Bestandes ab 2019 ist die Abt. Bildung, Kultur und Soziales zuständig.
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