Auszug - Integration durch Selbstorganisation der Geflüchteten – Bewohner*innenräte in den Gemeinschaftsunterkünften einrichten!
Es liegt ein gemeinsamer Ersetzungsantrag der Fraktionen Grüne und SPD vor. Dieser wird nach intensiver und kontroverser Diskussion unverändert mehrheitlich mit 9-Ja‑Stimmen, 5-Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung beschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Ressourcen in den Unterkünften geschaffen werden, um Selbstorganisation und Teilhabe von Geflüchteten in den Geflüchteteneinrichtungen im Bezirk zu koordinieren/möglich zu machen. Dieses Vorgehen entspricht dem „Gesamtkonzept für Integration und Partizipation“ Geflüchteter, wie es vom Senat im Dezember 2018 festgelegt wurde. Des Weiteren soll das Bezirksamt prüfen, ob Mittel aus dem Haushalt oder anderweitigen Fördertöpfen, zu diesem Zweck, generiert werden können, so dass für die Dauer von mindestens 3 Monaten personelle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann. Das Bezirksamt wird aufgefordert, Träger_innen der Geflüchtetenunterkünfte dahingehend zu mobilisieren, dass diese pro-aktiv die Bildung von Bewohner_innenräten (o. ä.) forcieren. Das Bezirksamt soll bei der Konzeption solcher Bewohner_innenräte bei Bedarf Hilfestellung leisten. Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, folgende Kriterien für die Gründung und Organisation von Bewohner_innenräten in den Gemeinschaftsunterkünften bestmöglich durchzusetzen. Hierbei sollen die Betreiber_innen und die Bewohner_innen der Gemeinschaftsunterkünfte maßgeblich beteiligt werden und bei Bedarf weitere Kriterien definieren können. Folgende Punkte sollen möglichst berücksichtigt werden: – Einberufung einer Bewohner_innenversammlung zur Wahl eines Bewohner_innenrates für 2 Jahre. – Der Rat soll einen Querschnitt der Bewohner_innen der Unterkunft abbilden, indem möglichst jeweils zwei Vertreter_innen je Sprachgruppe gewählt werden. Zudem soll er möglichst paritätisch, zur Hälfte mit Männern und Frauen, besetzt werden. – Der Rat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. – Die Mitgliedschaft im Rat ist unabhängig von einer Änderung der Wohnsituation. – Der/die Vorsitzende soll regelmäßig in den Sozial- und Integrationsausschuss eingeladen werden. – Es finden regelmäßig Treffen zwischen dem Rat und dem/der Flüchtlingskoordinator/in bzw. Integrationsbeauftragen statt. – Der Rat nimmt an Treffen/Runden Tisch der Träger_innen der Flüchtlingsarbeit und Ehrenamtlichen teil. – Die Arbeit des Rates wird durch die Zur-Verfügung-Stellung der notwendigen Infrastruktur (z.B. geeignete Räume, Zugang zu Computern und Internet, Dolmetscher) sowie bei der Vernetzung mit den Bewohner_innen unterstützt. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum September 2019 zu berichten.
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