Auszug - BVV-Sondermittel  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Es liegt ein Vorschlag über eine Bewilligung der verbliebenen Sondermittel für das ablaufende Haushaltsjahr vor. Der Betrag soll an das Theater Morgenstern gehen.

Der Vorschlag trifft auf einmütige Zustimmung, so dass der nachfolgende einstimmige Beschluss gefasst wird:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die restlichen Sondermittel für das Haushaltsjahr 2018 werden für das Theater Morgenstern verwendet.

Von den Mitteln werden für das Theater Morgenstern Stühle für ca. 200 Personen angeschafft sowie eine neue Zuschauertribüne errichtet. Die Stühle und die Beschaffenheit der Tribüne sollen den rechtlichen Vorgaben für Versammlungsstätten und den Brandschutzregelungen für den Theaterbetrieb entsprechen. Sollte das Theater Morgenstern innerhalb der nächsten 10 Jahre den Spielbetrieb einstellen, sind die Stühle und die Tribüne dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu überlassen.

Die BVV versteht die einmalige Genehmigung von Sondermitteln in Höhe von  29.200,00 € als Beitrag zur Unterstützung des Fortbestandes des Theater Morgensterns, damit das Theater mit seinem breitgefächerten Programm für Kinder- und Jugendliche aus ganz Berlin eine Zukunft in ihrer Spielstätte im Bezirk hat.

 

 

Schließlich liegt der Vorschlag einer Beschlussempfehlung zur Ergänzung des Merkblatts über die Vergabe von Sondermitteln vor. Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Merkblatt zur Verwendung von Sondermitteln wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

9. Honorare, die an die Antragstellenden selbst für geleistete Arbeitsstunden fließen sollen, sind nicht förderfähig.

 

Für alle drei gefassten Beschlüsse zu diesem TOP 8 wird einstimmig die Dringlichkeit beschlossen.

 
 

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