Auszug - Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden
Es liegt eine im Vergleich zum Ursprungsantrag leicht geänderte Empfehlung des mitberatenden Jugendhilfeausschusses vor. Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, diese Änderungen anzunehmen und fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Mitarbeitende im RSD die Kosten für den Rechtsschutz in Zivil- und Strafsachen, soweit dies in Ausübung des Dienstes (gemäß AV Rechtsschutz 2.2. Abs. 1 d)) geschieht, übernommen werden können, sodass Darlehen von Mitarbeitenden mit entsprechender Eigenbeteiligung nicht mehr aufgenommen werden müssen, soweit nach Abschluss des Verfahrens kein Verschulden festgestellt worden ist. Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeitenden quartalsweise über die aktuellen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu informieren. Das Bezirksamt soll im Änderungsprozess der AV Rechtsschutz bzw. der Schaffung einer AV RSD eine entsprechende Position gegenüber den zuständigen Stellen einnehmen, die eine Abschaffung der Darlehensregelung zugunsten einer pauschalen Kostenübernahme durch das Bezirksamt vorsieht.
Ferner wird einstimmig die Dringlichkeit beschlossen. |
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