Auszug - Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof.
Zu der Drucksache gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschussvorsitzende ruft zu Abstimmung auf.
Die Drucksache wird mit 13 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen beschlossen. Sie erhält mit 15 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung die Dringlichkeit.
Es ergeht folgende Dringliche Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Tempelhof wird beschlossen. |
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