Auszug - Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof.  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0602/XX Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof.
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Zu der Drucksache gibt es keine Wortmeldungen.

Der Ausschussvorsitzende ruft zu Abstimmung auf.

 

Die Drucksache wird mit 13 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen beschlossen.

Sie erhält mit 15 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung die Dringlichkeit.

 

Es ergeht folgende Dringliche Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Tempelhof wird beschlossen.

 
 

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