Auszug - Planungen des Senats eine Absage erteilen: keine Bündelung sog. Profil-Willkommensklassen in Schöneberg
Die Fraktion Linke ist dem Antrag beigetreten. Es liegt ein Ersatz-Antrag der Fraktion SPD vor.
Beratungsbeiträge: BV Zander-Rade, L.Rauchfuß, Zander, Dr. Scherzinger, Kühnert, Kiderlen und Fischer
Der Ersatzantrag erhält keine Mehrheit.
Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, weiterhin den Schulstandort am Tempelhofer Weg, wie in der BVV beschlossen, als Grundschule zu entwickeln und ans Netz zu nehmen. Für die vom Bezirk offenbar angestrebte Nutzung als sog. Bildungszentrum ist unverzüglich ein detailliertes Raum- und Zeitkonzept vorzulegen, das erkennbar macht, wie die weitere Nutzung des Gebäudes vom Bezirk gedacht ist. Dabei hat der Umbau der Schule zu einer dringend benötigten Grundschule absoluten Vorrang. Umbaupläne und Nutzungskonzepte sind mit den dafür vorgesehenen bezirklichen Gremien rechtzeitig zu diskutieren und der Zeitplan darzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass mit sofortiger Wirkung von den Plänen Abstand genommen wird, an diesem Standort ab September 2017 sog. Profil-Willkommensklassen für ca. 200 geflüchtete Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren mit geringen schulischen Vorkenntnissen einzurichten. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt fermer, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, in Abstimmung mit den Bezirken nach dezentralen fachlichen und räumlichen Lösungen für die schulische Integration dieser geflüchteten Jugendlichen zu suchen, dabei sind Alternativen und auch erfahrene Jugendhilfeträger und deren Angebote einzubeziehen. Ferner sind entsprechende Konzepte zu entwickeln, die Bildungsbegleitung und Bildungsberatung mit Spracherwerbskonzepten verbinden und Perspektiven für einen Schulabschluss und andere weiterführende Bildungsgänge wohnortnah verbinden. Der BVV ist bis zur September-Sitzung 2017 Bericht zu erstatten. |
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