Auszug - VHS niederschwellig halten: keine Übertragung der Honorarerhöhungen auf die Kursteilnehmer*innen
Auf die Nachfrage von BV Höppner, ob mit dem Antrag finanziellen Kompetenzen festgelegt werden sollen, erwiedert BV Penk, man wolle zunächst die Vorlage des Bezirksamtes abwarten. Abstimmung nach kurzer Beratung.
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den entsprechenden Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass die im Folgenden beschriebene Praxis vorläufig nicht weiter angewandt wird: Die VHS der Berliner Bezirke sind angewiesen, Erhöhungen der Honorare der freiberuflich arbeitenden Dozent*innen durch eine entsprechende Erhöhung der Entgelte der Kurse auszugleichen. Das bedeutet, dass die Teilnehmer*innen der VHS-Kurse die Erhöhung der Dozenten-Honorare finanzieren müssen. |
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