Drucksache - 0301/XX  

 
 
Betreff: VHS niederschwellig halten:
keine Übertragung der Honorarerhöhungen auf die Kursteilnehmer*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
05.07.2017 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
19.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2017 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den entsprechenden Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die im Folgenden beschriebene Praxis vorläufig nicht weiter angewandt wird:

Die VHS der Berliner Bezirke sind angewiesen, Erhöhungen der Honorare der freiberuflich arbeitenden Dozent*innen durch eine entsprechende Erhöhung der Entgelte der Kurse auszugleichen. Das bedeutet, dass die Teilnehmer*innen der VHS-Kurse die Erhöhung der Dozenten-Honorare finanzieren müssen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Wie bereits in der Zwischenmitteilung zur Kenntnisnahme an die BVV vom 09. Februar 2018 dargestellt wurde, hat sich das Bezirksamt im November 2017 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Staatssekretär, Herrn Mark Rackles, gewandt und das Anliegen der BVV übermittelt. Der für Weiterbildung und Kultur zuständige Bezirksstadtrat hat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie nunmehr um einen aktuellen Sachstand zur Honorarerhöhung der Volkshochschulen sowie deren Folgen für die Kursentgelte gebeten.

Die Senatsverwaltung teilt hierzu mit, dass die Überarbeitung der AV Entgelte und damit einhergehend ihre Überprüfung noch aussteht — über das Ergebnis der Prüfung kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

Es wird darauf verwiesen, dass für die außerplanmäßigen Honorarerhöhungen von VHS-Dozentinnen und Dozenten in den Jahren 2018 und 2019 der Hauptausschuss erhebliche zusätzliche Landesmittel in Höhe von 880.000 € in 2018 und 3.000.000 € in 2019 zur Verfügung gestellt hat, die nicht durch Entgelterhöhungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegenfinanziert werden mussten. Für weitere außerplanmäßige Honorarerhöhungen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für den Doppelhaushalt 2022/2023 erneut erhebliche Mittel vorgesehen.

Es wird daher darum gebeten, das in Drucksache 0301/XX zum Ausdruck gebrachte Ersuchen als erledigt anzusehen.

 
 

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