Auszug - Denkmalschutz für den Bahnhof Tempelhof
Im Vorfeld zur Sitzung wurden durch BV Götz über das BVV-Büro Unterlagen an die Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Götz begründet den Antrag für seine Fraktion. Während seines kritischen Redebeitrages befragt BV Rimmler die Verwaltung zu den Konsequenzen im Falle eines Beschlusses. Im Zuge der Beantwortung stellt Herr Kroll die Zuständigkeiten der bezirklichen Denkmalschutzes und des Denkmalschutzbehörde dar.
Mehrheitsbeschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, zu prüfen ob der S- und U-Bahnhof Tempelhof den Kriterien zur Ausweisung als Baudenkmal entspricht und – soweit dies gegeben ist – eine Unterschutzstellung beim Landesdenkmalamt vorzuschlagen. Dabei soll auch das brückenartig über die Bahngleise ragende Stellwerk einbezogen werden. |
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