Drucksache - 1933/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.7.2016 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, zu prüfen ob der S- und U-Bahnhof Tempelhof den Kriterien zur Ausweisung als Baudenkmal entspricht und – soweit dies gegeben ist – eine Unterschutzstellung beim Landesdenkmalamt vorzuschlagen. Dabei soll auch das brückenartig über die Bahngleise ragende Stellwerk einbezogen werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat den Beschluss dem Landesdenkmalamt Berlin mit Schreiben vom 15.8.2016 mit der Bitte um Prüfung und Rückäußerung übermittelt.
Mit Schreiben (per E-Mail) vom 17.10.2016 hat dieses wie folgt geantwortet:
„…das LDA hat inzwischen den Bahnhof Tempelhof geprüft und ein Eintragungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren befindet sich noch im Dienstgang und ist noch nicht abgeschlossen.“ |
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