Auszug - Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 118  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1692/XIX Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 118
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1057/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, GRÜNEAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Beschluss bei Enthaltungen der Stimmen der Gruppe DIE LINKE – Beschlussliste:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, das Grundstück Tempelhofer Damm 118 (Park & Ride-Parkplatz) zur Vergabe an die zuständigen Stellen des Landes im Rahmen eines konzeptionellen Wettbewerbs abzugeben.

Zielstellung ist die Errichtung eines Mobilitätszentrums mit folgenden Angeboten:

-          KFZ-Stellplätze (Parkhaus) im Sinne eines P&R-Angebotes für Umsteiger vom KFZ auf andere  Verkehrsmittel mit deutlicher Erhöhung des aktuellen Stellplatzangebotes (mindestens Verdopplung bis Verdreifachung)

-          Infrastruktur speziell auch für E-Mobility

-          Überdachte und sichere (bewachte) Fahrradabstellplätze

Um diese Zielsetzung und private Finanzierung zu erreichen können ggf. folgende Möglichkeiten angeboten werden:

-          Verleih von Verkehrsmitteln aller Art, für Pendler-Umsteiger und Freizeitnutzungen auf dem Tempelhofer Feld

-          Services rund um Mobilität (Zubehör, Reparatur, Reinigung von Fahrzeugen aller Art) mit dazu notwendigen Ladenflächen im EG

Die Anbindung der hinteren Grundstücksbereiche mit vorhandener, denkmalgeschützter Solitärbebauung muss problemlos gewährleistet werden. Eine Verbesserung der Lärmbelastung dieser Grundstücksbereiche wäre wünschenswert.

Der Bezirk ist in allen Stufen der Vergabe einzubeziehen. Das Vorhaben ist planungsrechtlich abzusichern. 

 
 

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