Auszug - Vorgaben ruhender Verkehr Platz der Luftbrücke  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1847/XIX Vorgaben ruhender Verkehr Platz der Luftbrücke
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den für den landschaftsplanerischen Wettbewerb Platz der Luftbrücke zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in die Ausschreibung bezüglich des ruhenden Verkehrs im westlichen Bereich folgende Maßgaben einfließen:

1. Im Interesse der Gewinnung urbaner Aufenthaltsqualitäten, der Aufwertung des Gewerbestandortes und der Förderung des Radverkehrs kann die Zahl der im öffentlichen Straßenraum angebotenen KFZ-Stellplätze reduziert werden. Dabei soll mit Augenmaß vorgegangen werden.

2. Nach Möglichkeit sollen für entfallende Stellplätze Ausweichflächen im näheren Umfeld ausgewiesen werden, zum Beispiel durch Verdichtung der Stellplatzordnung in umgebenden Straßen oder in der östlichen Umfahrung des Platzes der Luftbrücke, vor dem ehemaligen Flughafengebäude.

3. Eingriffe in die Straßenprofile der Manfred-von-Richthofen-Straße und des Kaiserkorsos sollen so gestaltet werden, dass ein großzügiges und ruhiges Gesamtbild entsteht.

4. Vor der abschließenden Auslobung soll eine Bürgerdiskussionsveranstaltung stattfinden.

 
 

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