Auszug - update kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Familienzentrum Lichtenrade (AHB-Berlin Süd gGmbH), Finchleystr. 10, 12305 Berlin
Ort:
 
Beschluss


BzStR Schworck informiert, dass noch keine konkreten Ergebnisse zur Thematik feststehen. In diesem Zusammenhang verteilt er ein Informationsblatt über die Steuerungsaktivitäten des Jugendamtes und macht hierzu weitergehende Ausführungen.

 

Frau Wilkening fragt nach, ob das Zuweisungssystem 2016/2017 auf der Grundlage von 2015 erfolgt und wer über die Zuweisungsinstrumente entscheidet. In diesem Zusammenhang merkt sie an, dass die halbjährige Befristung der Leistungsverträge für die Leistungen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII keine glückliche Entscheidung gewesen ist und möchte gern wissen, wann Klarheit über die Fortsetzung der Arbeit besteht.

 

BzStR Schworck führt hierzu aus, dass die Zahlen für 2015 nicht Grundlage für die Zuweisung von 2016 sind. Er verstehe die Problematik und geht davon aus, dass es in einer der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine weitere Informationen und Entscheidung für das zweite Halbjahr geben wird.

Über das Zuweisungssystem entscheidet allein die Senatsverwaltung für Finanzen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann hier Wünsche und Vorstellung an die Senatsverwaltung für Finanzen herantragen, ebenso wie der Rat der Bürgermeister. Nach der Verfassung von Berlin entscheidet aber SenFin über die Zusammensetzung der Globalsummen für die Bezirke. Dabei wird SenFin auch von einem Expertengremium innerhalb der Verwaltung beraten. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus den Steuerungsdienstleitern, den Haushaltsdirektoren und den Controllern. Aber auch die Ergebnisse der Produktmentorengruppen werden dabei berücksichtigt.

 

BV Sielaff (CDU) fragt nach, welche bisher vorgestellten Modelle zur Finanzierung der Jugendarbeit durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg favorisiert werden. Darüber hinaus teilt er mit, dass die Fraktion der CDU eine sechsmonatige Befristung der Leistungsverträge für einen unhaltbaren Zustand empfindet.

 

Herr Buschmeier bittet um eine kurze Information, ob es für das zweite Halbjahr schon eine Tendenz gibt, die den Einrichtungen kommuniziert werden könnte.

 

Die Vertreterinnen der Schulstationen teilen mit, dass alle tief betroffen über die Entscheidung sind, die  Leistungsverträge am 31.07.2015 enden zu lassen. Sie machen weitergehende Ausführungen zum Beginn der Arbeit im Jahr 2001 und ergänzen, dass die Qualität der Arbeit darunter leidet.

 

Die Sprecherin der RAG Marienfelde, Frau Zeisler, merkt hierzu an, dass eine große Verunsicherung besteht und die Befristung als geringe Wertschätzung der Arbeit empfunden wird. Gut ausgebildetes Personal und vertraute Personen für die Kinder- und Jugendlichen suchen sich eine andere Beschäftigung.

 

BzStR Schworck teilt hierzu mit, dass Halbjahresverträge keine Entscheidung des Jugendamtes gewesen ist. All die vorgetragenen Argumente werden durch das Jugendamt und ihn geteilt. Er bedauert die entstandene Situation und entschuldigt sich für mögliche Missverständnisse und erklärt, dass nach seiner bisherigen Einschätzung für das zweite Halbjahr eine sehr gute Tendenz für die Fortsetzung der Arbeiten besteht. Dies gilt jedoch nicht für die Projekte, die zur Einsparung vorgesehen sind. Im Februar werden Zahlen der Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirksamt vorliegen und sobald es hierzu Ergebnisse gibt, wird sich das Jugendamt mit der Serviceeinheit Finanzen und Personal zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen. Die Zielrichtung dabei sei klar, das Jugendamt möchte die gute Arbeit mit den Freien Trägern weiter fortsetzen.

 

Auf Nachfrage von BV Sielaff (CDU) nach welchem Modell der Bezirk Tempelhof-Schöneberg möglicherweise negativ dastehen könnte, bietet BzStR Schworck eine bilaterale Klärung an.

 

 
 

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