Auszug - Input durch Frau Langel-Carossa, Schulaufsicht  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Teltow-Grundschule, Feurigstraße 57, 10827 Berlin, Tagungsraum: Mensa
Ort:
 
Beschluss

Es gibt ein berlinweit einheitliches Feststellungsverfahren für den Förderbedarf, das in allen Bezirken gleich angewandt wird

Es gibt ein berlinweit einheitliches Feststellungsverfahren für den Förderbedarf, dieses wird aber in den Bezirken unterschiedlich interpretiert.

Der Übergang der Kinder zur SEK I wird eng begleitet. Behinderte Kinder werden daher auch im Aufnahmeverfahren bevorzugt.

Inklusion findet auch in der SEK I – und auch an Gymnasien – statt, wenngleich in geringerem Maße als an Grundschulen.

Das, was wir Inklusion nennen, sei de facto eigentlich eine Integration. Denn für das Feststellungsverfahren würden die Kinder „herausgeholt“, um den Bedarf zu ermitteln und anschließend wieder zurück an die Regelschule gegeben.

Bei der Inklusion hingegen sei ein Feststellungsverfahren entbehrlich. 

Die Anzahl der inklusiv beschulten Kinder bleibt über die vergangenen Jahre gesehen konstant.

Frau Langel-Carossa spricht ihre Hochachtung für die Kolleginnen und Kollegen aus, die trotz der knappen Ressourcen eine hervorragende Arbeit leisten.

 

 
 

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