Auszug - Bericht aus der Produktgruppe Finanzierung der Jugendarbeit  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 25.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendmuseum Schöneberg, Hauptstraße 40/42 10827 Berlin (neben der JFE Lassenpark)
Ort:
 
Beschluss

BzStR Schworck teilt mit, dass die Beratungen in der Arbeitsgruppe abgeschlossen sind und der Entwurf eines Berichtes vorliegt

BzStR Schworck teilt mit, dass die Beratungen in der Arbeitsgruppe abgeschlossen sind und der Entwurf eines Berichtes vorliegt. Für die abschließenden Formulierungen im Bericht konnte noch keine Einigung u.a. mit der Senatsverwaltung für Finanzen erzielt werden. Er bittet daher um Verständnis, dass er im Augenblick nur einen vorläufigen Stand der Ergebnisse mitteilen und keinen abschließenden Bericht vorlegen kann.

 

Die Arbeitsgruppe hat folgende Arbeitsergebnisse erzielt:

 

1. die Angebotsstunde bleibt als Bezugsgröße erhalten

2. das Produkt kommunale und freie Träger bleibt erhalten

3. es soll ein Plausibilitätskostensatz eingeführt werden

 

BzStR Schworck erläutert die vorläufigen Ergebnisse und geht auf die einzelnen Punkte näher ein und macht hierzu weitergehende Ausführungen. Er geht dabei insbesondere auf die Arbeit der Ehrenamtlichen in Jugendfreizeiteinrichtungen ein und erläutert den Plausibilitätskostensatz.

 

Für eine künftige Budgetierung der beiden Produkte werden drei Modelle im noch zu erstellenden Bericht enthalten sein. Er erläutert die drei unterschiedlichen Modelle für eine künftige Budgetierung der Jugendarbeit. Auf Nachfragen geht er ein und beantwortet diese.

 

BV Sielaff (CDU) fragt nach, wie die politisch verantwortlichen Senatorin, Frau Scheeres, den Vorschlag zur Finanzierung der Jugendarbeit bewertet. BV Höppner (SPD) merkt hierzu an, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses bei der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses zu diesem Thema nichts angemerkt haben. BzStR Schworck ergänzt, dass das Zuweisungssystem und die Modelle hierfür durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden. Produktänderungen werden durch den Rat der Bürgermeister beschlossen. Ansprechpartner für beide Varianten ist dann die Senatsverwaltung für Finanzen.

 

BV Höppner (SPD) teilt mit, dass die Zuweisung für die Jugendarbeit im Land Berlin zu gering ist. Sie würde für eine einwohnerabhängige Finanzierung plädieren. Auch wäre es wünschenswert, wenn in einem „Jugendfördergesetz“ geregelt sein würde, was die Qualität einer Angebotsstunde im Bereich der Jugendarbeit ausmacht. Anfang September wird es zu diesem Thema eine weitere Sitzung geben. Neue Informationen hierzu wird sie in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitteilen.

 

 
 

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